Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Elternbeiträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderat, 04.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Kindergartenausschuss 07.03.2017 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 04.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Die Geschäftsführung schlägt vor, die Elternbeiträge für das Jahr 2017/ 2018 zu erhöhen. Begründet wird dies mit dem zu erwartenden Defizit 2017 in Höhe von 24.500 €, der Anteil der Kirchenstiftung hieraus beträgt 5.090 €.  Die letzte Anpassung  erfolgte  2013 für das Kindergartenjahr  2014/2015.
Derzeit wird folgender Gebührenanteil erhoben:

Sockelbetrag in €
40,00 €
Stundenbetrag in €
5,00 €
Monatsfaktor
12

Der Durchschnittswert aller Kindergärten im Landkreis  liegt bei  77,30 € bei 6 Stunden Buchungszeit.
Der Kindergarten Pettendorf liegt mit  70.- € deutlich darunter. Von insgesamt 81 Einrichtungen im Landkreis sind nur 22 günstiger, davon ist der überwiegende Teil weiter als 15 km von der Stadt entfernt (Schierling, Wolfsegg, Bernhardswald, Brennberg, Beratzhausen etc.). Auffällig ist hierbei, dass die 5 Waldkindergärten im Landkreis im Durchschnitt bei 97,80 € pro Kind/ Monat liegen.

Die Lohnkosten stiegen seit  2014 jährlich zwischen 2,4 % und 3 %. Alle Nebenkosten unterliegen ebenfalls permanenter Preissteigerungen.

Zusätzlich hat sich der Mindestanstellungsschlüssel seit September 2012 von 1:11,5 auf 1:11 und aktuell auf 1:10 erhöht und entspricht somit den Anforderungen.

Laut Gesetzgebung werden die Eltern der Vorschulkinder  mit 100.- €/ Monat   entlastet, was in Pettendorf praktisch einer Freistellung der Gebühren gleichkommt.  Dies trifft aktuell aus Pettendorf für 27 Kinder zu.

Ab 2014 sollten die Eltern der Kinder vor dem Vorschuljahr zusätzlich um weitere 50.- €/ Monat entlastet werden, dies wurde aber bisher nicht umgesetzt.  Politisch wird immer wieder die Freistellung aller Kinder propagiert, Entscheidungen hierzu stehen aus.

Eine Erhöhung des Sockelbetrags hat bei aktuell 66 Kindern (93 – 27 Vorschulkinder)  folgende finanzielle Auswirkungen:


Eine Erhöhung des Stundenbetrages hat folgende Wirkungen:
Auch die Kombination beider Anpassungsparameter ist denkbar.
Die Kirchenverwaltung hat sich in ihrer Sitzung vom 14.2.2017 für eine Kombination der beiden Parameter  a
ausgesprochen:
- den Sockelbetrag von 40,00 € auf 42,50 €
- und den Stundenbetrag von 5,-- € auf 5,50 € anzuheben.
Das wären dann  5.502,-- € Mehreinnahmen, bzw. pro Kind und Monat bei 5 h Buchungszeit 5,-- €/ Monat mehr.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf, dass der Kindergartenausschuss ein beschließendes Organ ist. Dies hat für die Erhöhung der Kindergebühren unter Berücksichtigung der bestehenden Vereinbarung mit dem Träger dahingehend Relevanz, als dass ein abweichender Beschluss zur Gebührenhöhe durch den Gemeinderat grundsätzlich durch Nachprüfungsantrag nach der Gemeindeordnung erfolgen könnte. Bürgermeister Obermeier fährt fort, dass zuletzt 2013 eine Erhöhung der Beiträge erfolgte.  Er gibt zu bedenken, dass seitdem beinahe alle laufenden Kosten angestiegen sind. Auch die Personalkosten sind aufgrund der Tarifentwicklung spürbar angestiegen. Die vergleichsweise moderate Erhöhung ist gemessen an der tatsächlichen Kostenentwicklung durchaus vertretbar.

Gemeinderat Oberleitner stimmt dem zu, insbesondere sei die Anpassung mehr als moderat. Eine andere Auffassung vertritt hierzu Gemeinderat Weigl, der die Gebührenerhöhung gerade unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Pettendorf als nicht als notwendig erachtet. Im Gemeinderat entsteht daraufhin eine kurze Diskussion, inwieweit künftig eine Anpassung der Gebühren an die Inflationsrate erfolgen könnte. Eine weitergehende Auseinandersetzung erfolgt nicht, der Vorschlag soll jedoch in Zukunft auch im Ausschuss durchleuchtet werden .

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die beschlossene Erhöhung der Kindergartengebühren zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 19.02.2018 08:19 Uhr