Es wurde folgender Antrag an die Verwaltung gestellt:
„Ich wohne in der Sudetenstr. 3 in Piding und habe – zusammen mit meiner Wohnung – einen oberirdischen PKW-Stellplatz erwerben müssen.
….
Was ich auf jeden Fall noch anmerken möchte, ist die Situation in der Dachsteinstr. auf Höhe der Apotheke. Die Straße ist eh schon sehr schmal, wie gesagt auch jede Menge Dauerparker, Fußgänger, die einfach ohne Umsicht von der Apotheke auf die Straße springen, das Testzelt, das das Ganze noch unübersichtlicher macht und regelmäßig Transporter, die zur Belieferung vor der Apotheke stehen bleiben und somit ist die Straße komplett blockiert. Wäre es nicht möglich und das möchte ich hiermit vorschlagen, gegenüber der Apotheke ein Halteverbot anzubringen, das der arme Apothekenlieferant gut anliefern kann, die Straße aber trotzdem einseitig befahrbar bleibt und auch die Unübersichtlichkeit und die Gefahr (vorhin geschildert) minimiert wird? Es ist nahezu ein Wunder, dass dort noch nichts Schlimmes passiert ist…“
Die schriftliche Anfrage wurde zum Anlass genommen, die Situation mit der Polizei zu prüfen.
Zur Problematik in der Dachsteinstraße fand ein Ortstermin mit der Polizei statt. Allerdings konnte dieser aus zeitlichen Gründen nur an einem Montagmorgen (außerhalb der Öffnungszeiten der Apotheke) stattfinden. Hier war die Situation unauffällig.
Herr Bäßler, Sachbearbeiter Verkehr der PI Bad Reichenhall traf folgende Einschätzung und Empfehlung:
Es wird innerorts immer zu Behinderungen, sei es durch Lieferverkehr, Müllabfuhr, Kehrmaschinen, Bauhof usw. kommen.
Es kann hier nicht immer mit Halteverboten darauf reagiert werden. Dies muss man als Verkehrsteilnehmer auch dulden.
Die Apotheke kann, dort wo jetzt noch das Testzelt steht, einen Lieferantenparkplatz schaffen. Dieser steht ja jetzt auch nicht für Kunden zu Verfügung.
Hinweis:
Es ist zu bedenken, dass hier auch Anwohner der Dachsteinstraße sowie Kunden parken. Bei einem Haltverbot würde man Parkplätze verlieren.
Sollte ein Haltverbot angeordnet werden, müsste dies bei der Überwachung durch den Zweckverband „KVÜ Südostbayern“ aufgenommen werden.
Zudem wurde auch die Möglichkeit einer Einbahnstraßenregelung angesprochen.
Dazu äußerte sich der Sachbearbeiter Verkehr wir folgt:
„Was unterscheidet die Dachsteinstraße von der Hochkönigstr.? Dort auch bald eine Einbahnstraße?
Der Wiesenweg hat dann wesentlich mehr Verkehr – Ist das gewünscht?
Evtl. gibt es dadurch im Wiesenweg mehr Probleme und Beschwerden („St. Floriansprinzip“)
Auch wenn es hier ab und zu Behinderungen geben sollte, wo liegt denn hier eine Gefahrenlage vor, die eine Einbahnstraße rechtfertigt?
Die Gemeinderäte sollten daher Vor- und Nachteile einer solchen Anordnung abwägen und auch
die Auswirkungen auf andere Straßen und evtl. Forderungen anderer Straßenanwohner im Blick haben.“
Fazit der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, sich den Einschätzungen der Polizei anzuschließen und weder ein Haltverbot noch eine Einbahnstraßenregelung in der Dachsteinstraße zu errichten, da durch beide Maßnahmen lediglich eine Verlagerung der Problematik in die umliegenden Straßen erfolgen würde.
Die Apotheke sollte aufgefordert werden, einen Lieferantenparkplatz einzurichten.