Bauantrag zum Errichten einer Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 426 an der Jechlinger Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.01.2016 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 426 an der Jechlinger Straße neben dem vorhandenen Stallgebäude eine Maschinen- und Bergehalle mit einer Größe von 22,00 x 10,72 m sowie einer Höhe von 7,95 m errichtet werden soll. Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Grünland/Ackerfläche ausgewiesen.

Die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich richtet sich nach § 35 BauGB und ist u.a. möglich, wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläch e einnimmt sowie öffentlich Belange nicht beeinträchtigt werden.
Der Antragsteller ist bekannter Maßen aktiver Landwirt. Die Merkmale der Landwirtschaft nach
§ 201 BauGB liegen augenscheinlich vor, werden aber im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt noch geprüft werden.

Beeinträchtigungen öffentlicher Belange sind nicht erkennbar, das geplante Gebäude wird außerhalb der Hochwasserlinie der Stoißer Ache errichtet.

Da auch alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind, ist der Bauantrag nach Ansicht der Verwaltung genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 426 an der Jechlinger Straße zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Privilegierung des Vorhabens durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten festgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:25 Uhr