Anhörung zur geplanten Ersetzung des gemeindl. Einvernehmens; Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. Nr. 48/8)


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2025 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.05.2025 wurde der Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. 48/8) mit 5:4 Stimmen abgelehnt.

Da das Vorhaben bauplanungsrechtlich – auch aus Sicht des Landratsamts – zulässig ist, wurde die Gemeinde Piding mit Schreiben vom 10.04.2025 um Stellungnahme und erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen bis zum 14.05.2025 aufgefordert. 
Erfolgt keine Äußerung oder wird das Einvernehmen erneut verweigert, wird nach Aktenlage entschieden, also das Einvernehmen voraussichtlich vom Landratsamt ersetzt. 

Daher schlägt die Verwaltung aufgrund der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens vor, dem Antrag zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Die Gründe, die zur bisherigen Ablehnung des Antrags geführt haben, werden von einigen Ausschussmitgliedern wiederholt. Dazu zählen die hohe Anzahl der Personen, für die die geplante Unterkunft (23 Personen in 7 Zimmern) ausgerichtet ist. Das Argument des Landratsamts, bei einem Hotelaufenthalt sind auch mehrere Personen in einem Zimmer untergebracht, erhält keine Anerkennung, denn die künftigen Bewohner bleiben länger in der Gemeinschaftsunterkunft als nur 4 bis 5 Tage. Ablehnung erfährt zudem nach wie vor das Vorgehen des Antragstellers, nach vergeblichen Versuchen außerhalb der Baugrenzen zu bauen, nun dort eine Flüchtlingsunterkunft unterzubringen.
Die Überlegung wird laut, gegen das Ersetzen des Einvernehmens durch das Landratsamt zu klagen. Das wird „spannend“ lautet eine Gegenstimme aus dem Gremium, wenn die Gemeinde gegen das Landratsamt klagt, weil es Baurecht umsetzt. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. 48/8) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 6

Datenstand vom 05.06.2025 13:10 Uhr