3. BM Dr. Zimmer stellt fest, dass es sich hier nicht um eine Mulde, sondern um einen Hang handelt und die Geländekante durch die Aufschüttungen immer höher wird und kann somit niemals auf „0“ enden.
Herr Schaller kann es nur so bestätigen, wie es aus dem Bauantrag hervorgeht.
BM Holzner äußert, dass der Hang nach Westen hängt und somit schon auf „0“ enden kann. Allerdings muss diese Sache vom Landratsamt geprüft werden.
3. BM Dr. Zimmer kann nicht nachvollziehen, weshalb erst auf Nachfrage im Bauausschuss im Sommer letzten Jahres geprüft wurde, ob für die Auffüllung überhaupt eine Genehmigung vorliegt. Da die Auffüllungen bereits seit 10 Jahren durchgeführt werden soll nun plötzlich eine illegale Aufschüttung legalisiert werden. Zudem merkt er an, dass eventuell vorhandene geschützte Arten bereits zugeschüttet wurden, ebenso ein wasserführender Graben, welcher im Bayernatlas noch geführt wird. Er hat das Vertrauen in den Bauherren verloren und kann dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Herr Schaller erwidert, dass im Vorfeld Gespräche zwischen dem Grundbesitzer und dem Landratsamt stattfanden. Daraufhin wurde dem Grundeigentümer nahegelegt, einen Bauantrag zu stellen. Aufgrund dieses Bauantrages wird dann alles näher untersucht und das Wasserwirtschaftsamt sowie die Abfallwirtschaft um Stellungnahme gebeten. Jetzt geht es darum, ob der Bauausschuss dem Bauantrag zustimmt oder nicht.
Für GR Geigl stellt sich die Frage, ob es zielführend ist, wenn der Bauausschuss darüber abstimmt. Seiner Meinung nach sollte das Landratsamt über die Baumaßnahme entscheiden. Ebenso weist er auf die Aufschüttung am Steinhögl hin, welche aufgrund des öffentlichen Drucks wieder zurückgebaut werden musste.
GR Schlindwein kritisiert in diesem Zusammenhang das Landratsamt, da diese schon über einen längeren Zeitraum darüber Bescheid wissen und erst jetzt auf einen Bauantrag bestehen. Er kann dem nicht zustimmen, da die Mulde bereits zugefüllt wurde und es sich wieder um eine nachträgliche Genehmigung handelt.
GRin Wolf kann auch einer Legalisierung im Nachgang nicht zustimmen und hinterfragt den Sinn der Auffüllung, ob dies für den landwirtschaftlichen Betrieb überhaupt notwendig ist.
GR Bender äußert, dass jedem der Sachstand erläutert wurde und nun eine nachträgliche Verfüllung genehmigt werden soll, damit das Landratsamt die nächsten Schritte einleiten kann.
Für 3. BM Dr. Zimmer stellt sich die Frage, ob man sich hier überhaupt noch im Rahmen der Gesetzte bewegt und kann dem nicht zustimmen. Ebenso möchte er auch geklärt haben, wie sich die Auffüllung mit dem Hochwasser und eventuellen Murenabgängen verhält.
BM Holzner macht darauf aufmerksam, dass eine Fläche von 500 m² genehmigungsfrei ist und eventuell eine höhere Auffüllung am Anfang nicht angedacht war. Die Sache ist nicht ideal gelaufen, aber trotzdem stellt sich die Frage, ob man einer Verfüllung unter normalen Voraussetzungen zustimmen würde oder nicht.
GR Pfannerstill hält es für sinnvoller, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und den Antrag durch das Landratsamt prüfen zu lassen.
3. BM Dr. Zimmer kann dem Beschlussvorschlag trotzdem nicht zustimmen, da keine Voraussetzungen enthalten sind, unter denen der Bauausschuss zustimmen könnte.
GR Bender weist darauf hin, dass auch bei einer Ablehnung des Beschlussvorschlags das Landratsamt immer noch das gemeindliche Einvernehmen ersetzten kann und stellt den Antrag auf Beendigung der Diskussion und Abstimmung.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Dem Antrag von GR Bender auf Beendigung der Diskussion und Abstimmung wird zugestimmt.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0