Antrag auf Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung für die Aufstellung eines Containers als Kiosk auf dem Grundstück am Badesee Poing "Bergfeldsee", Fl. Nr. 588/3 der Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2016 ö beratend 2.2

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 31.05.2016 wurde bei der Gemeinde Poing die Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung Az.:B-2014-1293 vom 16.06.2014 für die Aufstellung eines Containers zur Kiosknutzung auf dem o.g. Grundstück beantragt.

Die Maße des Containers betragen weiterhin 6,06 m x 2,50 m bei einer Wandhöhe von 2,80 m.

Das Grundstück mit der Fl.-Nr. 588/3 der Gemarkung Poing befindet sich im Außenbereich.

Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich deshalb nach § 35 BauGB.

Die Zuständigkeit für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens liegt somit nach der gemeindlichen Geschäftsordnung beim Bau- und Umweltausschuss.

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich weiterhin um ein „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.

Das o. g. Vorhaben ist darüber hinaus als „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB  weiterhin zulässig, wenn durch das Vorhaben keine öffentlichen Belange berührt werden und die Erschließung gesichert ist.

Im vorliegenden Sachverhalt können weiterhin keine öffentlichen Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB festgestellt werden, die durch das o. g. Bauvorhaben beeinträchtigt werden.

Die Erschließung für das o. g. Vorhaben ist zusätzlich gesichert.

Seitens der Verwaltung sind daher keine Bedenken vorhanden, die gegen eine weitere Aufstellung des Containers sprechen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung Az.: B-2014-1293 für die Aufstellung eines Containers zur Kiosknutzung auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/3 der Gemarkung Poing wird für die Dauer von 2 weiteren Jahren erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung Az.: B-2014-1293 für die Aufstellung eines Containers zur Kiosknutzung auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/3 der Gemarkung Poing wird für die Dauer von 2 weiteren Jahren erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Zum Antrag auf Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung für die Aufstellung eines Containers als Kiosk auf dem Grundstück, Fl. Nr. 588/3 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung zur Aufstellung eines Containers zur Kiosknutzung auf dem o.g. Grundstück wird für die Dauer von 2 Jahren erteilt.

Datenstand vom 08.08.2016 16:01 Uhr