Erlass einer Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Friedhofsgebührensatzung i.d.F. vom 14.12.1992, zuletzt geändert am 18.11.2016 soll geändert werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2018 den Satzungsentwurf vom 06.03.2018 vorberaten.
Auf die Beschlussvorlage zur HAFA-Sitzung und die Niederschrift wird verwiesen.

Die Änderung bezieht sich im Wesentlichen auf die

Erweiterung von Gebührentatbeständen


In § 3 Abs. 1 wird nach Nr. 4. „für eine Urnennische in der nördlichen Urnenwand“ wird neu eingefügt:
6. für ein Urnengrab im Bestattungsgarten        700,00 €


Da eine Grabstätte im Bestattungsgarten nicht verlängert werden kann, wird nach Absatz 3 folgender Absatz 4 eingefügt:
Die Absätze 2 und 3 gelten nicht für Urnengräber im Bestattungsgarten.

Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf der Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung in der Fassung vom 12. April 2018 wird ohne Änderungen als Satzung erlassen.

Beschluss

Der vorliegende Entwurf der Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung in der Fassung vom 12. April 2018 wird ohne Änderungen als Satzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Die Segnung des naturnahen Bestattungsgartens ist für Anfang Mai geplant, die ersten Beisetzungen können danach stattfinden.
Daher wurde eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich.
Weitere Änderungen in der Friedhofssatzung betreffen das Verbot von Grabsteinen, welche aus ausbeuterischer Kinderarbeit herrühren und Regelungen hinsichtlich des zulässigen Grabschmucks.

Die Grabnutzungsgebühr für Grabstätten im Bestattungsgarten musste ebenfalls festgesetzt werden.
Dies erfolgte in Form einer Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

Die Verwaltung hat entsprechende Satzungsentwürfe vorbereitet. Sie wurden im Haupt- und Finanzausschuss am 06.03.2018 vorberaten.
Nach einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderates wurden beide Satzungen erlassen und treten am 01.05.2018 in Kraft.
Die Bekanntmachungen der Inhalte der Änderungssatzung sind in dieser Ausgabe abgedruckt.

Ab sofort sind die geänderten Satzungen, in der dann aktuellen Fassung, auf der gemeindlichen Homepage unter der Rubrik „Ortsrecht“ abrufbar.



Änderung der Friedhofsgebührensatzung


Satzung
zur Änderung der Satzung vom 14. Dezember 1992 über die Gebühren für das Bestattungswesen – Friedhofsgebührensatzung -

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 Kommunalabgabegesetz und Art. 20 Kostengesetz folgende

Änderungssatzung:

§ 1

Die Satzung über die Gebühren für das Bestattungswesen in der Gemeinde Poing vom 14.12.1992, zuletzt geändert am 18.11.2016 wird wie folgt geändert:

In § 3 Absatz 1 wird nach Nr. 4. „für eine Urnennische in der nördlichen Urnenwand“ neu eingefügt:
6. für ein Urnengrab im Bestattungsgarten        700,00 €

Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
„Die Absätze 2 und 3 gelten nicht für Urnengräber im Bestattungsgarten“.

§ 2
redaktionelle Änderungen

§ 3 Absatz 1 Nr. 4. „für eine Urnennische in der nördlichen Urnenwand“ wird Nr. 5.

§ 3
Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt zum 01.05.2018 in Kraft.


Gemeinde Poing
Poing, 13.04.2018

A. Hingerl
Erster Bürgermeister

Datenstand vom 08.06.2018 14:38 Uhr