Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Poing;
Bestätigung des Kommandanten und des weiteren stellvertretenden Kommandanten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund des Wunsches der Freiwilligen Feuerwehr Poing und anschließender Festlegung durch die Gemeinde Poing wird die/der Kommandantin/Kommandant künftig zwei Stellvertreter/innen haben.
Dies bedeutet, dass es bei der Wahl am 5. April 2019 neben dem Amt der/des Kommandantin / Kommandanten auch das Amt eines/einer (weiteren) Stellvertreterin/Stellvertreters zu wählen galt. Die Amtszeit der/des Kommandantin/Kommandanten und seiner weiteren Stellvertretung beträgt hierbei nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) sechs Jahre.
Der Feuerwehrkommandant und seine weitere Stellvertretung wurden dabei in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Poing einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Die Wahl fand nach § 3 der Satzung für die FF Poing im Rahmen einer Dienstversammlung durch die Feuerwehrdienstleistenden statt.
Die Wahl ergab folgendes Ergebnis:
- Für das Amt des (Ersten) Kommandanten wurde Herr Robert Gaipl mehrheitlich wiedergewählt.
- Für das neue Amt des weiteren stellvertretenden Kommandanten wurde Herr Emanuel Ruhland mehrheitlich gewählt.
Die Wahl des Kommandanten sowie die Wahl des weiteren stellvertretenden Kommandanten sind gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde Poing im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.
Gemäß der Bestätigung des Kreisbrandrates vom 06.05.2019 sind Herr Robert Gaipl und Herr Emanuel Ruhland fachlich geeignet und haben bereits alle vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht.
Die Amtszeit von Herrn Stefan Kolb, der am 4. November 2016 zum stellvertretenden Kommandanten gewählt wurde, läuft bis zum Jahr 2022 regulär weiter und war von der jetzt durchgeführten Wahl gänzlich unberührt.
Herr Gaipl und Herr Ruhland sind in der Sitzung anwesend und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt beide Kommandanten zu bestätigen.
Beschlussvorschlag
Herr Robert Gaipl wird als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Poing bestätigt.
Herr Emanuel Ruhland wird als weiterer stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Poing bestätigt.
Beschluss
Herr Robert Gaipl wird als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Poing bestätigt.
Herr Emanuel Ruhland wird als weiterer stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Poing bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Kurzbericht
(rap)
Aufgrund des Wunsches der Freiwilligen Feuerwehr Poing und anschließender Festlegung durch die Gemeinde Poing wird die/der Kommandantin/Kommandant künftig zwei Stellvertreter/innen haben.
Dies bedeutet, dass es bei der Wahl am 5. April 2019 neben dem Amt der/des Kommandantin / Kommandanten auch das Amt eines/einer (weiteren) Stellvertreterin/Stellvertreters zu wählen galt. Die Amtszeit der/des Kommandantin/Kommandanten und seiner weiteren Stellvertretung beträgt hierbei nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) sechs Jahre.
Der Feuerwehrkommandant und seine weitere Stellvertretung wurden dabei in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Poing einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Die Wahl fand nach § 3 der Satzung für die FF Poing im Rahmen einer Dienstversammlung durch die Feuerwehrdienstleistenden statt.
Die Wahl ergab folgendes Ergebnis:
- Für das Amt des (Ersten) Kommandanten wurde Herr Robert Gaipl mehrheitlich wiedergewählt.
- Für das neue Amt des weiteren stellvertretenden Kommandanten wurde Herr Emanuel Ruhland mehrheitlich gewählt.
Die Wahl des Kommandanten sowie die Wahl des weiteren stellvertretenden Kommandanten sind gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde Poing im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.
Gemäß der Bestätigung des Kreisbrandrates vom 06.05.2019 sind Herr Robert Gaipl und Herr Emanuel Ruhland fachlich geeignet und haben bereits alle vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht.
Die Amtszeit von Herrn Stefan Kolb, der am 4. November 2016 zum stellvertretenden Kommandanten gewählt wurde, läuft bis zum Jahr 2022 regulär weiter und war von der jetzt durchgeführten Wahl gänzlich unberührt.
Herr Gaipl und Herr Ruhland waren in der Sitzung anwesend und standen für Rückfragen zur Verfügung.
Der Gemeinderat bestätigte beide Kommandanten einstimmig.
Datenstand vom 16.09.2019 09:30 Uhr