Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49.1 für "Erweiterung des bestehenden Friedhofes nach Norden" (östlich Plieninger Straße /südwestlich des Endbachweges, Fl.Nrn. 700/2 und 702/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 3.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 2.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Nach aktuellen Zahlen (Angabe des Standesamtes) wird eine Friedhofserweiterung im Jahr 2021 erforderlich.

Aufgrund des steigenden Bedarfs sollen Urnengräber vorgesehen werden. Die Errichtung einer Urnenmauer sollte eingeplant werden, die Umsetzung wird voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich.

In die Erweiterungsplanung sollen die Flurnummern 700/2 und 702/1 einbezogen werden, auch wenn die Umsetzung derzeit nur auf der Fl.Nr. 700/2 möglich ist.

Die Planung soll so erfolgen, dass die Fl.Nr. 700/2 unabhängig entwickelt werden kann und eine Erweiterung jederzeit möglich ist.

Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan soll das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt werden. 

Die Größe der Erweiterung beträgt: 929 qm (Fl.Nr. 700/2) und 1.738 qm (Fl.Nr. 702/1), also insgesamt 2.667 qm.

Mit der Planung (Bebauungsplan und Objektplanung) wird das Büro Bauer Landschafts-architekten, Wörth, beauftragt, da der 2. Bauabschnitt bereits von diesem Büro ausgeführt wurde.

Beschlussvorschlag

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49.1 Friedhofserweiterung umfasst die Fl.Nrn. 700/2 und 702/1 der Gemarkung Poing.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine

Beschluss

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49.1 Friedhofserweiterung umfasst die Fl.Nrn. 700/2 und 702/1 der Gemarkung Poing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49.1 für „Erweiterung des bestehenden Friedhofes nach Norden“
(östlich Plieninger Straße / südwestlich des Endbachweges, Fl.Nrn. 700/2 und 702/1);
Aufstellungsbeschluss
(cw) Nach aktuellen Zahlen (Angabe des Standesamtes) wird eine Friedhofserweiterung im Jahr 2021 erforderlich.
Aufgrund des steigenden Bedarfs sollen Urnengräber vorgesehen werden. Die Errichtung einer Urnenmauer sollte eingeplant werden, die Umsetzung wird voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich.
In die Erweiterungsplanung sollen die Flurnummern 700/2 und 702/1 einbezogen werden, auch wenn die Umsetzung derzeit nur auf der Fl.Nr. 700/2 möglich ist.
Die Planung soll so erfolgen, dass die Fl.Nr. 700/2 unabhängig entwickelt werden kann und eine Erweiterung jederzeit möglich ist.
Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan soll das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt werden. 
Die Größe der Erweiterung beträgt: 929 qm (Fl.Nr. 700/2) und 1.738 qm (Fl.Nr. 702/1), also insgesamt 2.667 qm.
Mit der Planung (Bebauungsplan und Objektplanung) wird das Büro Bauer Landschafts-architekten, Wörth, beauftragt, da der 2. Bauabschnitt bereits von diesem Büro ausgeführt wurde.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49.1 Friedhofserweiterung umfasst die Fl.Nrn. 700/2 und 702/1 der Gemarkung Poing.

Datenstand vom 05.04.2023 11:24 Uhr