Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49.1 "Erweiterung des Friedhofes nach Norden" (östlich Plieninger Straße / südwestlich des Endbachweges, Fl.-Nrn. 700/2 und 702/1); Erfolgte öffentliche Auslegung Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 3.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 2.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

12.09.2019
GR (TOP 5)
Aufstellungsbeschluss
08.06.2021
BUA (TOP 3.1)
Vorstellung Planung, Beauftragung Entwurfsplanung
02.02.2022
BUA (TOP 2.1)
Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes, Beschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 a BauGB
24.02.2022 mit
25.03.2022
Darlegung für die Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der TÖB und sonstiger Behörden
08.09.2022 mit
14.10.2022
Öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der TÖB und sonstiger Behörden (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB)


Innerhalb des Auslegungszeitraumes sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
1. Bayernwerk Natur GmbH, Schreiben vom 12.09.2022
2. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Schreiben vom 15.09.2022
3. Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 22.09.2022
4. Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI21 Bauleitplanung, Schreiben vom 10.10.2022


Keine Anregungen haben folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange vorgebracht:
1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 30.08.2022
2. Gemeinde Vaterstetten, Schreiben vom 08.09.2022
3. Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 12.09.2022
4. Gemeinde Kirchheim b. München, Schreiben vom 19.09.2022
5. Landratsamt Ebersberg, Abfallwirtschaft und Kreisstraßen, Schreiben vom 20.09.2022
6. Landratsamt Ebersberg, Natur- und Artenschutz, Schreiben vom 30.09.2022
7. Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung, Schreiben vom 04.10.2022
8. Landratsamt Ebersberg, Wasserrecht, Immissionsschutz, Schreiben vom 29.09.2022
9. Landratsamt Ebersberg, Bodenschutz – Altlasten, Schreiben vom 28.09.2022
10. gkU VEMO, Schreiben vom 04.10.2022
11. Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 11.10.2022


Nicht geäußert haben sich folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange:
Kreisheimatpflege, Landratsamt Ebersberg
SWM Services GmbH
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV)
Bayernets GmbH
Landesbund für Vogelschutz
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ebersberg
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Bayernwerk AG
Brandschutzdienststelle im Landratsamt Ebersberg
Landratsamt Ebersberg, untere Straßenverkehrsbehörde


1. Bayernwerk Natur GmbH, Schreiben vom 12.09.2022
Bitte die bestehenden Fernwärmeleitungen der Bayernwerk Natur GmbH beachten.

Beschluss:
Die bestehende Fernwärmeleitung der Bayernwerk Natur GmbH wird beachtet.

Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


2. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Schreiben vom 15.09.2022
Hinweis der Verwaltung:
Es wurde die gleichlautende Stellungnahme wie mit Schreiben vom 25.02.2022 (beschlussmäßig behandelt im BUA am 03.05.2022) abgegeben.

8. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Schreiben vom 25.02.2022
Die DB AG DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigt, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange zu o.g. Verfahren.

Gegen die o.g. Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen / Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen grundsätzlich keine Bedenken.

Wir weisen darauf hin, dass durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe, z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder, etc.) entstehen, die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen bzw. vorzunehmen.

Künftige Aus- und Umbaumaßnahme sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und dem Unterhalt, in Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der Deutschen Bahn weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren.

Stellungnahme der Verwaltung / des Planfertigers:
Die von der DB AG vorgebrachten Hinweise werden zur Kenntnis genommen und haben keine Auswirkungen auf die Planung.

Beschluss (03.05.2022, TOP 3.2):
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

Beschluss:
Nachdem sich keine Änderungen an der Planung ergeben haben, erfolgt keine erneute Abwägung. Es verbleibt beim Beschluss vom 03.05.2022.

Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


3. Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 22.09.2022
Es wurde die gleichlautende Stellungnahme wie mit Schreiben vom 11.03.2022 (beschlussmäßig behandelt im BUA 03.05.2022) abgegeben.

4. Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 11.03.2022
Es ist keine neue Erschließung an die EBE 02 geplant. Es handelt sich hierbei nur um eine Erweiterung des Friedhofes, eine Erschließung erfolgt über die bereits bestehende Erschließung. Es dürfen keine neuen Erschließungen hergestellt werden.

  • Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen durch und nach Vollendung des Bauvorhabens keine Abwässer sowie Dach- und Niederschlagswässer aus den Grundstücken zugeführt werden.
  • Die bestehende Straßenentwässerung der EBE 02 und ggf. Radweg (falls vorhanden) darf durch die Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Versickerungsfähigkeit auf dem Grundstück ist gut, die bestehende Abwasserleitung im Friedhof kann bei Bedarf verlängert werden.

Es erfolgt keine Beeinträchtigung der EBE 02.

Beschluss:
Die Gemeinde Poing nimmt dies zur Kenntnis.

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


Beschluss:
Nachdem sich keine Änderungen an der Planung ergeben haben, erfolgt keine erneute Abwägung. Es verbleibt beim Beschluss vom 03.05.2022.

Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


4. Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI21 Bauleitplanung, Schreiben vom 10.10.2022
Vielen Dank für die Information. Das Schreiben ist am 29.08.2022 per E-Mail bei uns eingegangen.
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S. v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage – dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.

Sollte doch eine Verlegung notwendig werden, bitten wir Sie, die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig (ca. 4 Monate) vor Baubeginn mit unserem Team Betrieb (E-Mail: PTI21_BTR@telekom.de) abzustimmen.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 – siehe hier u.a. Abschnitt 6 – zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Erweiterung der Telekommunikationslinie nicht behindert werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei einer Umsetzung der Planung (Bauherr: Gemeinde Poing) werden die bestehenden Sparten abgefragt und berücksichtigt.

Beschluss:
Die Gemeinde Poing nimmt die Stellungnahme der Telekom zur Kenntnis.

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0

Beschlussvorschlag

Zusammengefasster Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den Beschlussvorschlägen, die nicht wesentlich in die Planung eingreifen (grau unterlegt), zu.

Abschließender Beschluss:
1.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt von der öffentlichen Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2. 
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 49.1 „Erweiterung des Friedhofs nach Norden (östlich Plieninger Straße / südwestlich des Endbachweges, Fl.-Nrn. 700/2 und 702/1)“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 29.11.2022 als Satzung.

3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein, auf dem Grundstück stand früher ein Gebäude mit Nebenanlagen – dieses Gebäude wurde abgebrochen, das noch bestehende wird auch irgendwann beseitigt.
Es handelt sich hier um eine Grünfläche mit Zweckbestimmung „Friedhof“; zur Bindung von CO2 wurde auf gute Durchgrünungsmaßnahmen mit standortgerechten Laubgehölzen geachtet.

Beschluss

1.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt von der öffentlichen Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2. 
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 49.1 „Erweiterung des Friedhofs nach Norden (östlich Plieninger Straße / südwestlich des Endbachweges, Fl.-Nrn. 700/2 und 702/1)“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 29.11.2022 als Satzung.

3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 15:38 Uhr