Umnutzung eines Wohnhauses mit Schwimmbad, Stallgebäude, landwirtschaftlichem Lager und Maschinenlager mit Hochtenne in vier Wohneinheiten, Lager, Büros und Garagen, Anzinger Straße 3, Fl.Nr. 31/2 und 32 Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.06.2020 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Am 30.04.2020 ging der Bauantrag zur Umnutzung eines Wohnhauses mit Schwimmbad, Stallgebäude, landwirtschaftlichen Lager und Maschinenlager mit Hochtenne in vier Wohneinheiten, Lager, Büros und Garagen auf dem Grundstück, Anzinger Straße 3 ein.

Das geplante Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Orteils. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.

Für diesen Bereich setzt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing ein Dorfgebiet fest.

Beim geplanten Vorhaben wird die Kubatur der Gebäude nicht verändert.
Das bestehende Wohngebäude wird in 4 Wohneinheiten aufgeteilt. Zusätzlich wird der Bereich des Schwimmbades zur Wohnfläche erweitert.
Das an das Wohngebäude angrenzende Lager wird zu Büroräumen, Lager und Garagenfläche umgenutzt.

Für das ehemalige Scheunengebäude ist im Erd- und Obergeschoß die Nutzung als Lager- Werkstatt- und Garagenflächen geplant.

Stellungnahme der Gemeinde:
Dorfgebiete dienen dem Wohnen, Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe und nicht wesentlichen störender Gewerbebetriebe, somit sind die geplanten Nutzungen zulässig.

Stellplätze
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die Umnutzung gemäß Nrn. 1.2 für Wohnnutzung, 2.1 für Büronutzung und 8.2 für Lagerräume insgesamt 24 Stellplätze notwendig.
Der Antragsteller weist diese 24 Stellplätze nach.

Befreiungen
Der Bauherr beantragt die Befreiung von der gemeindlichen Dachgaubensatzung. Hiernach sind Dachgauben mit einer Breite bis 2 m zulässig.
Die 2 geplanten Gauben entsprechen aufgrund Ihrer Breite von 4 m nicht der Satzung.
Zur Begründung wird angegeben, dass aufgrund der Baukörperlänge von mehr als 50 m die geplanten Gauben städtebaulich vertretbar sind.
Lediglich 2 m breite Gauben würden bei dieser Gebäudelänge eher unproportioniert klein wirken. Aufgrund der Lage im Innenhofbereich werden auch nachbarliche Interessen nicht berührt.

Der Befreiung zur Errichtung der 2 Gauben auf eine Breite von 4 m kann von Seiten der Gemeinde Poing zugestimmt werden. In diesem Bereich sind zwar Dachgauben in ähnlicher Breite nicht vorhanden, jedoch stehen die Breiten der Dachgauben im Verhältnis zur Dachlänge  des Gebäudes von 50 m und sind somit vertretbar.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung eines Wohnhauses mit Schwimmbad, Stallgebäude, landwirtschaftlichen Lager und Maschinenlager mit Hochtenne in 4 Wohneinheiten, Lager, Büros und Garagen wird erteilt.

Der Befreiung zur Errichtung der 2 Gauben mit einer Breite von 4 m wird zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung eines Wohnhauses mit Schwimmbad, Stallgebäude, landwirtschaftlichen Lager und Maschinenlager mit Hochtenne in 4 Wohneinheiten, Lager, Büros und Garagen wird erteilt.

Der Befreiung zur Errichtung der 2 Gauben mit einer Breite von 4 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 16:19 Uhr