Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Vorstellung der Planungsvarianten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beratend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2022 ö beratend 3.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:
21.03.2019
GR (TOP 2)
Aufstellungsbeschluss
21.03.2019
GR (TOP 3)
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
08.09.2020
BUA (TOP 3)
Vorstellung der Planungsvarianten

Nach der Vorstellung im Bau- und Umweltausschuss am 08.09.2020 wurden aufgrund der Diskussions-/Beratungsergebnisse 2 neue Varianten erarbeitet.

Variante 1 ist die Weiterentwicklung der bisherigen Variante 1 unter zusätzlicher Berücksichtigung des Telekom-Grundstücks, der Ergänzung eines Hochpunktes und der Integration des alten Bahnhofsgebäudes.

Variante 2 ist eine neue Variante, in der eine grundlegend andere Lösung für die Buswendeschleife gewählt wurde. Hier wäre ein nah am Gleiszugang gelegener Busbahnhof für 4 Busse möglich, die auch unabhängig voneinander an- und abfahren können. Damit könnte die Funktion des Bahnhofsumfeldes als effizienter Verkehrsknotenpunkt gestärkt werden.

Südlich der Bahnhofstraße ist auf der Fl.-Nr. 380/4 (Neufarner Straße 6) das kürzlich errichtete Gebäude in die Planung zu integrieren (wird nicht überplant).

Veränderungssperre:
Die bestehende Satzung zur Veränderungssperre läuft am 26.03.2021 aus.
Die Verlängerung der Satzung der Veränderungssperre wird in einem eigenen Tagesordnungspunkt nachfolgend beschlossen.

Entbehrlichkeitsprüfung durch DB / EBA:
Für die Entbehrlichkeitsprüfung durch das Eisenbahn-Bundesamt müssen Pläne mit vorgelegt werden, die zumindest im Wesentlichen die geplante künftige Nutzung enthalten.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage der Variante 1 / 2

    mit folgenden Änderungen / Ergänzungen
    …………………….
    …………………….

    erstellt.

Die Verwaltung wird beauftragt,

  • Für den Bebauungsplanentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB).

  • auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes den Antrag auf Freistellung gemäß „ 23 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu stellen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Begründung:
Baumaßnahmen wirken sich immer negativ aus (durch Eingriffe, Versiegelung usw.)

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Ja, Bebauungsplan wird nicht aufgestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage beider Varianten mit den in der Beratung vorgebrachten Anregungen erstellt.

Die Verwaltung wird beauftragt,

  • Für den Bebauungsplanentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB).

  • auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes den Antrag auf Freistellung gemäß „ 23 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 14:05 Uhr