Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)";
Vorstellung der Planungsvarianten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
21.03.2019
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GR (TOP 2)
Aufstellungsbeschluss
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21.03.2019
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GR (TOP 3)
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
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08.09.2020
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BUA (TOP 3)
Vorstellung der Planungsvarianten
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Nach der Vorstellung im Bau- und Umweltausschuss am 08.09.2020 wurden aufgrund der Diskussions-/Beratungsergebnisse 2 neue Varianten erarbeitet.
Variante 1 ist die Weiterentwicklung der bisherigen Variante 1 unter zusätzlicher Berücksichtigung des Telekom-Grundstücks, der Ergänzung eines Hochpunktes und der Integration des alten Bahnhofsgebäudes.
Variante 2 ist eine neue Variante, in der eine grundlegend andere Lösung für die Buswendeschleife gewählt wurde. Hier wäre ein nah am Gleiszugang gelegener Busbahnhof für 4 Busse möglich, die auch unabhängig voneinander an- und abfahren können. Damit könnte die Funktion des Bahnhofsumfeldes als effizienter Verkehrsknotenpunkt gestärkt werden.
Südlich der Bahnhofstraße ist auf der Fl.-Nr. 380/4 (Neufarner Straße 6) das kürzlich errichtete Gebäude in die Planung zu integrieren (wird nicht überplant).
Veränderungssperre:
Die bestehende Satzung zur Veränderungssperre läuft am 26.03.2021 aus.
Die Verlängerung der Satzung der Veränderungssperre wird in einem eigenen Tagesordnungspunkt nachfolgend beschlossen.
Entbehrlichkeitsprüfung durch DB / EBA:
Für die Entbehrlichkeitsprüfung durch das Eisenbahn-Bundesamt müssen Pläne mit vorgelegt werden, die zumindest im Wesentlichen die geplante künftige Nutzung enthalten.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage der Variante 1 / 2
mit folgenden Änderungen / Ergänzungen
…………………….
…………………….
erstellt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
- Für den Bebauungsplanentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB).
- auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes den Antrag auf Freistellung gemäß „ 23 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu stellen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
x ja, negativ
nein
Begründung:
Baumaßnahmen wirken sich immer negativ aus (durch Eingriffe, Versiegelung usw.)
Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?
Ja, Bebauungsplan wird nicht aufgestellt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage beider Varianten mit den in der Beratung vorgebrachten Anregungen erstellt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
- Für den Bebauungsplanentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB).
- auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes den Antrag auf Freistellung gemäß „ 23 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2023 14:05 Uhr