Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Gemeinde Vaterstetten, 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich "Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark", Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2020 über die beabsichtigte 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich “Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ beraten und beschlossen, derzeit dieser Änderung nicht zuzustimmen.
Es sollten vorerst die Ergebnisse aus dem Immissionsschutzverfahren abgewartet werden.

Der Sonderausschuss der Gemeinde Vaterstetten hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen.
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 wurde mit Schreiben vom 03.02.2021 im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Stellungnahme vorgelegt.

Frist für die Stellungnahme: 12.03.2021

Die Ergebnisse aus dem Immissionsschutzverfahren sowie die Ergebnisse zur Luftreinhaltung und schalltechnischen Untersuchung wurden im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB mit ausgelegt.
Ebenso wurden die Auswirkungen der Batteriefertigung auf die Umwelt im Umweltbericht abschließend dargelegt.

Im Umweltbericht vom 13.01.2021 wird als Ergebnis festgehalten:

1. Belange der Luftreinhaltung
Die Herstellung von Lithium-Ionen-Zellen wird auf dem neuesten Stand der Technik geplant und realisiert. Emissionsrelevante Prozesse werden abgekapselt, abgesaugt und erforderlichenfalls Abluftreinigungseinrichtungen zugeführt. Vorhandene lösungsmittelhaltige Abluft wird über Abluftreinigungssysteme geleitet.

Das eingesetzte Lösungsmittel soll über eine Kondensationsanlage mit einem Wirkungsgrad von 98 % zurückgewonnen und aufbereitet werden.

Für die Ableitung der bei der Produktion anfallenden Abgase ist die Errichtung von mehreren Schornsteinen geplant. Die Höhe dieser Schornsteine sind im Bebauungsplan mit OK 22,60 m festgesetzt. Um die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild bewerten zu können, wurde eine entsprechende Sichtfeldanalyse durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die Dachaufbauten und Kamine aus den angrenzenden Gemeinden Grub, Heimstetten und Feldkirchen, sowie nördlich von Parsdorf, mit unterschiedlicher und überwiegend geringer visueller Wirkung im Siedlungsbild in Erscheinung treten werden.

Da die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden, die Abluft gemäß TA Luft dem Stand der Technik entsprechend abgeleitet wird und die Bagatellmassenströme nach TA Luft nicht überschritten werden, sind auf Basis des aktuellen Kenntnisstands durch das Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere auf das Schutzgut der menschlichen Gesundheit zu erwarten. Auch erhebliche Geruchsemissionen werden durch geeignete Maßnahme vermieden.

2. Belange Lärm

Verkehrslärm
Durch die Bauphase ist aufgrund der Baufahrzeuge und Maschinen temporär mit höheren Lärmemissionen zu rechnen. Da während der Bauphase bestimmte Lärmpegel nicht überschritten werden dürfen und Nachtzeiten eingehalten werden müssen ist mit keinen erheblich negativen Umweltauswirkungen auf die umliegenden Nutzungen zu rechnen.

In der die Verkehrsuntersuchung Parsdorf, „Gewerbepark Gruber Straße 2018“ vom 29.03.2018 ergänzenden Stellungnahme des Verkehrsgutachters vom 01.09.2020 wird ausgeführt, dass die aktuellen Angaben der Vorhabenträger zu dem für einen geänderten Bebauungsplan Nr. 176 anzunehmenden Verkehrsaufkommen (inkl. Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen) immer noch geringer ausfallen als bisher für das Bebauungsplanverfahren Nr. 176 angenommen. Eine Anpassung des Verkehrsgutachtens ist deswegen aus Sicht des Verkehrsgutachters nicht notwendig.

Für die Ergebnisse des Schallgutachtens zum Bebauungsplan Nr. 176 aus dem Jahr 2019 bedeutet dies, dass diese auch unter Berücksichtigung der Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen weiterhin Bestand haben. Im Prognose-Planfall ist weder auf den Hauptstraßen der benachbarten Ortslagen mit einer unzulässig hohen Verkehrslärmzunahme um 3 dB oder mehr, noch mit einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV am Gebäude Heimstettener Straße 9 zu rechnen.

Weiterführende Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich

Aus der Niederschrift der Sondersitzung der Gemeinde Vaterstetten vom 21.01.2021
Inzwischen wurden die geschätzte Mitarbeiterzahl im Endausbau durch BMW von ca. 155 auf 200 korrigiert, allerdings werden sich die Mitarbeiterzahlen im SO Logistik aufgrund der geringeren Hallenfläche verringert, weshalb in Summe dennoch nur mit einer sehr geringen Verkehrsmehrung gerechnet werden muss.

Gewerbelärm
Für den Betrieb der Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen kommt die schalltechnische Untersuchung vom 21.12.2020 zu dem Ergebnis, dass bei der bisherigen Planung und den bisher absehbaren Betriebsabläufen die Beurteilungspegel der Produktionsstätte die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den Immissionsorten um mindestens 19 dB unterschritten wird. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt. Darüber hinaus kommt die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung zu dem Ergebnis, dass auch die Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte der TA Lärm am außerhalb des Planumgriff liegenden Logistikzentrum um mindestens 16 dB unterschritten wird. 
Die für die Teilflächen im Bebauungsplan Nr. 176 festgesetzten Emissionskontingente werden sowohl von der geplanten Batterieproduktion als auch vom verkleinerten Logistikzentrum eingehalten werden.

3. Ergebnis zur Prüfung auf Anwendbarkeit der 12. BImSchV (StörfallV)
Die gemäß der Gefahrenkategorien zusammengefassten Stoffe am Standort überschreiten den Mengenschwellenwert nicht. Die StörfallV ist somit aufgrund der Unterschreitung der Mengenschwellen bei der im Planungsumgriff geplanten Anlage zur Fertigung von Batterieprototypen für die Automobilindustrie nicht anwendbar. Daher ist die geplante Anlage nicht als Störfallbetrieb im Sinne der 12. BImSchV zu bewerten.

Die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen wird aufgrund der bei der Planung der Produktionsanlage berücksichtigten Sicherheits- und Schutzmaßnahmen sowie die Sicherheitsbestimmungen im Sinne des Brandschutzes auf ein Minimum reduziert.

Stellungnahme der Gemeinde
Im Umweltbericht zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 wurde auf die in der Stellungnahme abgegebenen Einwände eingegangen.

Beschlussvorschlag

Der beabsichtigten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich „Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ wird zugestimmt.

Beschluss

Zu der beabsichtigten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich „Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 14:05 Uhr