Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Gemeinde Vaterstetten, 32. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Westlich der Gruber und nördlich Am Gewerbepark" Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahme der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2020 über die beabsichtigte 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ beraten und beschlossen, derzeit dieser Änderung nicht zuzustimmen.
Es sollten vorerst die Ergebnisse aus dem Immissionsschutzverfahren abgewartet werden.

Der Sonderausschuss der Gemeinde Vaterstetten hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen.

Die 32. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ wurde mit Schreiben vom 03.02.2021 im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Stellungnahme vorgelegt.

Frist für die Stellungnahme: 12.03.2021

Nachdem sich die Stellungnahme zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes im Verfahren § 4 Abs. 1 BauGB inhaltlich gleichlautend auf die Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes bezieht, wird auf den Sachvortrag im vorhergehenden TOP verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der beabsichtigten 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ wird zugestimmt.

Beschluss

Zu der beabsichtigten 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 14:05 Uhr