Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich "westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark" Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Stellungnahme der Gemeinde Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Am 08.07.2020 gingen die Unterlagen zu o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Vaterstetten im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch bei der Gemeinde Poing ein.

Frist für die Stellungnahme: 10.08.2020

Der Gemeinderat Vaterstetten hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Reduzierung „Sondergebiet Logistik“ zugunsten von „großflächiges produzierendes Gewerbe“) zu ändern.

Hintergrund ist, dass BMW nunmehr beabsichtigt, die Logistiknutzung am Standort auf ca. 2/3 der Halle zu beschränken und den östlichen Teil des Hallengebäudes mit einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 3,3 ha als Standort für die Prototypenproduktion von Batteriezellen für die Automobilindustrie zu nutzen. Es ist geplant, eine Produktionseinheit für die Fertigung von Lithium-Ionen Prototypen Zellen mit einer Jahres-Kapazität von bis zu 0,5 GWh/Jahr zu errichten. Am Standort soll der Prozess der Kathodendispersion sowie der Beschichtung der Elektrolytfüllung der Batterien einschließlich der Verpackung und des Vorladens der gefertigten Zellen erfolgen. Die Prototypenproduktion von Batteriezellen leistet als Zukunftsbranche einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und der Reduktion der CO2-Emmissionen.

Auszug aus Begründung / Auswirkungen der Planung:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass sich das zu erwartende Verkehrsaufkommen im Vergleich zur ursprünglichen Planung als Logistikzentrum nur gering erhöhen wird. Es werden ca. 50 zusätzliche Arbeitsplätze am Standort geschaffen. Bei einem Ausbau der Produktion von 0,1 GWh auf 0,5 GWh kann sich die Zahl der Mitarbeiter um weitere 100 Mitarbeiter erhöhen. Neben den PKW-Verkehren der Mitarbeiter ist mit Besucherverkehr zu rechnen. Gleichzeitig bieten aber Synergieeffekte mit dem benachbarten Logistikzentrum Möglichkeiten für zusätzliche Einsparungen.

Zur Fertigung von Lithium-Ionen-Zellen werden akut toxische Stoffe eingesetzt, die für sich gesehen bzw. in Verbindung mit anderen Stoffen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Aus diesem Grund wird parallel zur Änderung des Bebauungsplans ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens sind Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen nachteilige Auswirkungen auf Umweltbelange vermieden werden können. Die Maßnahmen werden im weiteren Verfahren der Bebauungsplanänderung berücksichtigt und – soweit eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs besteht – in die Unterlagen übernommen.

Stellungnahme der Gemeinde Poing:
Der ursprüngliche VEP Nr. 176 wurde bereits in mehreren Gemeinderatssitzungen behandelt und bisher abgelehnt, u.a. weil nach Auffassung der Gemeinde Poing das Anbindegebot nach LEP nicht eingehalten wurde, die Alternativenprüfung nicht ausreichend durchgeführt wurde (Inkrafttreten am 20.09.2019).

Bei der jetzigen Änderung / Reduzierung von „Sondergebiet Logistik“ auf „großflächiges produzierendes Gewerbe“ sind die detaillierten Auswirkungen durch die Batteriefertigung auf die Umwelt noch nicht in einem Umweltbericht abschließend dargestellt.

Nachdem die Ortsteile Grub und Angelbrechting relativ nah am geplanten Standort sind, wird dringend empfohlen, die Auswirkungen zum Thema „Mensch und seine Gesundheit“ sowie insbesondere auch die Auswirkungen im Brandfall bzw. Katastrophenfall detailliert aufzuführen.

Die Ergebnisse des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens sind abzuwarten.

Die Erhöhung der Arbeitsplätze um 50 – 150 und die dadurch zu erwartende Verkehrsmehrung erscheint vernachlässigbar.

Beschlussvorschlag

Der beabsichtigten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich „westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ wird derzeit nicht zugestimmt.

Es werden die Ergebnisse aus dem Immissionsschutzverfahren abgewartet.

Beschluss

Der beabsichtigten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich „westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ wird derzeit nicht zugestimmt.

Es werden die Ergebnisse aus dem Immissionsschutzverfahren abgewartet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2022 08:39 Uhr