Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 "Standort Palfinger Deutschland, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf"; Änderungsbeschluss, Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

10.11.2022
GR (TOP 2)
Vorstellung des geänderten Standortkonzeptes


In der Gemeinderatssitzung am 10.11.2022 wurde durch die Fa. Palfinger das geplante Standortkonzept vorgestellt. Diesem Konzept wurde als Grundlage für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Fläche als Gewerbegebiet für den Vertriebs- und Servicestandort festgesetzt.

Mit der Erstellung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Der Entwurf wird in der heutigen Sitzung durch Herrn Krimbacher (PVÄWM) vorgestellt.

Nachdem sich das Baurecht gegenüber der ursprünglichen Planung (rd. 6.000 qm Geschoßfläche / bisher rd. 22.000 qm Geschoßfläche) reduziert, wird folgendes festgelegt:

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren, von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Beschlussvorschlag

  1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

  2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 in der Fassung vom 24.01.2023 wird zugestimmt.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

X        ja, negativ

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Nein, das Grundstück wird einer baulichen Nutzung zugeführt.

Begründung:
Die Bebauung erfolgt unter Berücksichtigung der Aspekte Klimaanpassung usw.

Beschluss

  1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

  2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 in der Fassung vom 24.01.2023 wird mit den redaktionellen Änderungen zugestimmt.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2023 11:29 Uhr