Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 "Standort Palfinger Deutschland, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf"; Vorstellung des geänderten Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

10.11.2022
GR (TOP 2)
Vorstellung des geänderten Standortkonzeptes
24.01.2023
BUA (TOP 2.1)
Änderungsbeschluss, Vorstellungsbeschluss des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens

Am 16.05.2023 ging noch folgendes Schreiben mit Auflistung der Änderungen gegenüber der Vorstellung in der BUA-Sitzung am 24.01.2023 bei der Gemeinde ein:

„Wie gewünscht übersenden wir Ihnen die Auflistung der Entwurfsänderungen vom Entwurf E1 vom 01.12.2022 zum Entwurf E2 vom 15.05.2023.

  1. Geringfügige Vergrößerung der Grundrisse der beiden Bürogebäude. 
Diese Vergrößerung erfolgte nach der aktualisierten Bedarfsanalyse der Raumnutzung und des Kommunikationsablaufes.
  1. Vergrößerung des Hallengrundrisses. Die Länge wurde um einen Achsraster ergänzt und die Breite geringfügig vergrößert.
Diese Vergrößerung erfolgte nach den Anforderungen durch die aktuellen Montage- und Serviceabläufe im Hallengebäude.
  1. Geringfügige Vergrößerung der Werksumfahrt und somit Verringerung der Breite des Grünrandes. 
Diese Adaptierung war aufgrund der LKW- Zu- und Abfahrten an beiden Hallenseiten entsprechend den aktuellen Schleppkurven der Fahrzeuge erforderlich.
  1. Verschiebung des Servicebereichs entlang der Bahn aufgrund der bestehenden Bodeneinbauten (Schluckbrunnen).


Der Entwurf des VEP wurde seit dem BUA-Beschluss vom 24.01.2023 nochmal überarbeitet (Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt, Entwässerungsplanung sowie die o.g. Änderungswünsche durch die Firma Palfinger), deshalb erfolgt in der heutigen Sitzung nochmal die Beratung über den geänderten Entwurf.

Entgegen der Beschlussfassung im BUA am 24.01.2023 (vereinfachtes Verfahren § 13 BauGB) wird das Verfahren nunmehr im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt (durch die geänderte Nutzung sind die Grundzüge der Planung berührt).

Beschlussvorschlag

  1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
    Nr. 27.3.1 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

  2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 in der Fassung vom 13.06.2023 wird zugestimmt.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, negativ

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

Nein, das Grundstück wird einer baulichen Nutzung zugeführt.

Begründung:
Die Bebauung erfolgt unter Berücksichtigung der Aspekte Klimaanpassung usw.

Die erforderlichen Maßnahmen werden im abzuschließenden Durchführungsvertrag geregelt.

Beschluss

  1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
    Nr. 27.3.1 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

  2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 in der Fassung vom 13.06.2023 wird zugestimmt.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 11:46 Uhr