Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 "Standort Palfinger Deutschland, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf"; Erneute Auslegung in der Zeit vom 14.12.2023 bis 05.01.2024; Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Abwägung Teil 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

10.11.2022
GR (TOP 2)
Vorstellung des geänderten Standortkonzeptes
24.01.2023
BUA (TOP 2.1)
Änderungsbeschluss, Vorstellungsbeschluss des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
13.06.2023
BUA (TOP 2)
Vorstellung des geänderten Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
13.07.2023 mit 16.08.2023

09.11.2023



14.12.2023 mit
05.01.2024
Öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

BUA (TOP 2.1)
Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Erneute verkürzte Auslegung

Innerhalb des Auslegungszeitraumes sind folgende Stellungnahmen eingegangen, die in Teil 1 behandelt werden:
  1. Landratsamt Ebersberg, Abfallwirtschaft, Schreiben vom 15.12.2023
  2. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Poing, Schreiben vom 03.01.2024
  3. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Schreiben vom 20.12.2023
  4. Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 05.01.2024
  5. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 03.01.2024
  6. Vodafone GmbH /Vodafone Deutschland GmbH, Schreiben vom 08.01.2024

Folgende eingegangenen Stellungnahmen werden aufgrund noch ausstehender technischer Klärung zu einem späteren Zeitpunkt in Teil 2 behandelt:
  1. Landratsamt Ebersberg, Immissionsschutz, Schreiben vom 12.12.2023
  2. Bayernwerk Natur GmbH, Schreiben vom 19.12.2023



Keine Anregungen haben folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange vorgebracht:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Schreiben vom 16.01.2024
Brandschutzdienststelle im Landratsamt Ebersberg, Schreiben 04.01.2024
Gemeinde Vaterstetten, Schreiben vom 22.01.2024
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 19.12.2023
Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung, Schreiben vom 27.12.2023
Landratsamt Ebersberg, Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 14.12.2023
Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 29.12.2023
Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Schreiben vom 11.12.2023
Markt Markt Schwaben, Schreiben vom 02.01.2024
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 07.12.2023
Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 18.12.2023
SWM Services GmbH, Schreiben vom 12.01.2024
TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 07.12.2023
gKu VE München-Ost, Schreiben vom 20.12.2023
Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 02.01.2024
Bayernets GmbH, Schreiben vom 06.12.2023
Polizeiinspektion Poing, Schreiben vom 19.12.2023


Nicht geäußert haben sich folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ebersberg
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Bayernwerk AG
Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
Eberwerk GmbH & Co.KG
Gemeinde Anzing
Gemeinde Kirchheim
Gemeinde Pliening
Landratsamt Untere Naturschutzbehörde
Kreisheimatpflege Landratsamt Ebersberg
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV)
Landesbund Vogelschutz

  1. Landratsamt Ebersberg, Abfallwirtschaft, Schreiben vom 15.12.2023
Gegen den vorliegenden Bebauungsplan gibt es aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine Einwände. 

Es sollten jedoch folgende Punkte berücksichtigt werden:

Die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zur Abfalltrennung sind zu beachten.

Gemäß § 12 Abs. 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ebersberg sind Gewerbebetriebe an die gemeindliche Hausmüllabfuhr anzuschließen, wenn sie nicht mehr als zwei der maximal zugelassenen Behältnisgrößen in der jeweiligen Gemeinde an Restmüll produzieren. Im Ausnahmefall können auch Gewerbebetriebe mit größerem Restmüllanfall, sofern organisatorisch und technisch möglich, an das Holsystem angeschlossen werden.

Bei der Erfassung der Abfälle (Wertstoffe und Restmüll) aus Gewerbebetrieben muss darauf geachtet werden, dass die Container für Dritte nicht zugänglich sind, damit Verunreinigungen ausgeschlossen werden. Dies kann durch eine geeignete Einzäunung bzw. durch Abschließen der Container bewerkstelligt werden.

Das Vorliegen von Altlasten sollte durch entsprechende Überprüfungen ausgeschlossen werden.

Abfälle die bei Baumaßnahmen anfallen, müssen nach § 14 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ebersberg nachfolgenden Fraktionen getrennt entsorgt bzw. verwertet werden:

       1. Inertes Material:
           Ablagerung in einer dafür zugelassenen Kiesgrube oder Wiederverwertung.

2. Baustellenmischabfälle (inertes Material vermischt mit sonstigen Altstoffen, wie 
    z.B. Holz, Metall, Baufolien, Kartonagen etc.):
    Sortierung auf einer genehmigten Sortieranlage.

3. Baustellenrestmüll (Reststoffe, die kein inertes Material und keine Wertstoffe ent-
    halten):  
    Anlieferung am Entsorgungszentrum ”An der Schafweide”.

Stellungnahme der Verwaltung / des Planfertigers:
Es ist davon auszugehen, dass die für eine gewerbliche Nutzung üblichen Abfälle anfallen. Die Art der Abfälle wird sich voraussichtlich nicht von den Abfällen aus dem übrigen Gewerbegebiet unterscheiden. 

Die Flurnummer 511 der Gemarkung Poing ist derzeit nicht im Altlastenkataster für den Landkreis Ebersberg eingetragen. Allerdings wurden im Rahmen von Probebohrungen (Grundbaulabor München GmbH) lokal mit Mineralölkohlenwasserstoffen beaufschlagte Böden festgestellt. Das Landratsamt Ebersberg, Abfall und Bodenschutz, hat darauf bereits in seiner Stellungnahme vom 07.07.2023 hingewiesen und bekundet, dass aus boden- und abfallschutzrechtlicher Sicht Auflagen nicht erforderlich sind sowie Hinweise im Bebauungsplan empfohlen werden. Diese sind im Entwurfsstand vom 09.11.2023 bereits vollumfänglich enthalten.

Ein Hinweis auf die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ebersberg wird ergänzt.

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt, die textlichen Hinweise der Satzung gemäß Abwägungsergebnis zu ergänzen.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


  1. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe, Poing, Schreiben vom 03.01.2024
Am 02.01.2024 konnten drei Mitglieder unserer Ortsgruppe Einsicht in die Auslegungsunterlagen für das o.g. Bauvorhaben vornehmen.

Dazu haben wir folgende Anmerkungen bzw. Fragen:

1. Baumbestand
Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27.3.1. Plan, Bauantrag/Vorabzug vom 21.09.2023, Baumbestandsplan, sind die zu erhaltenden Bäume in grünen Kreisen eingezeichnet sowie die zu fällenden Bäume.
Frage:
Warum müssen die Bäume entlang der Westseite im Grünstreifen komplett ersatzlos gefällt werden? Siehe Baumnummern 138 bis 148. Für den Fall, dass unter dem Grünstreifen aufgrund von geplanten zu verlegenden Leitungen keine Bäume gepflanzt werden sollen bitten wir zu prüfen, ob diese Leitung in den danebengelegenen Weg (im Plan Betonpflasterung mit Fugen) verlegt werden können.

2. Freiflächenplan
Im Freiflächenplan Mit Baumbestand vom 21.09.2023 ist die Neubepflanzung der Bäume deutlich erkennbar. Der Bestand der zu erhaltenden Bäume (graufarbige Kreise) jedoch nahezu nicht, vor allem auf der Nordseite zur Gruber Straße hin.
Frage:
Wie ist sichergestellt, dass die zu erhaltenden Bäume tatsächlich nicht gefällt werden und stehen bleiben?

3. PV-Anlage und Wärmepumpe
In den ausgelegten Unterlagen konnten wir keine Information finden zur Errichtung einer PV-Anlage und Wärmepumpe.
Frage:
  1. Wird das Gebäude mit einer PV-Anlage ausgestattet, wie mündlich kommuniziert?
  2. Ist dies durch entsprechende gemeindliche Vorgaben sichergestellt?
  3. Wird eine Wärmepumpe eingebaut?

4. Beschattung des Geländes bzw. der Gebäude
In den ausgelegten Unterlagen konnten wir nicht erkennen, ob eine Fassadenbegrünung geplant ist. Dies ist unserer Meinung nach im Hinblick auf die Klimaerwärmungen und die Flächenversiegelung unabdingbar.
Wir bitten darum, diese wichtige klimaregulierende Maßnahme zu diskutieren und einzuplanen.

5. Entwässerungsplanung (Schreiben Egger-Schmidsberger vom 12.05.2023)
Frage: Ist die Verwendung von Grauwasser geplant?

6. Beleuchtungskonzept
In den ausgelegten Unterlagen waren keine Hinweise auf die angedachte Beleuchtung vorhanden.
Daher möchten wir Sie bitten, uns das Beleuchtungskonzept zukommen zu lassen, sobald dieses vorliegt.

Um zusätzliche Lichtverschmutzung in unserer Gemeinde zu vermeiden, sollten grundsätzlich das Beleuchtungskonzept umweltfreundlich, dimmbar und zeitlich regulierbar erstellt werden (keine Lichtabstrahlung nach oben, Kelvin max. 3000). Ebenso sollte die nächtliche Abschaltung der Beleuchtung des Palfinger-Schriftzuges auf dem Gebäude erfolgen.

Stellungnahme der Verwaltung / des Planfertigers:
Zu 1. 
Die Bäume befinden sich im Bereich einer bestehenden Leitungstrasse (Hauptcomputerleitung, Brunnenleitung). Auf der Trasse ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit einer Bebauungs- und Bepflanzungsbeschränkung eingetragen. Ein Erhalt der Bäume ist somit nicht möglich.

Zu 2.
Die Kontrolle obliegt der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Zu 3.
Die Gebäude werden mit Photovoltaikanlagen auf dem Dach sowie einer Wärmepumpe errichtet- Die Anlagen sind im Vorhaben- und Erschließungsplan enthalten, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist. 

Zu 4.
Eine Fassadenbegrünung des Hauptgebäudes ist nicht vorgesehen. Jedoch ist eine Begrünung der im Süden des Grundstücks verlaufenden Schallschutzwand geplant und entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt. Des Weiteren ist eine Dachbegrünung der östlichen und westlichen Gebäudeteile, der Einhausung der Tiefgaragenrampe sowie der Nebenanlagen vorgesehen.

Zu 5.
Die Nutzung vom Grauwasser ist für die Bewässerung der Grünflächen geplant.

Zu 6.
Ein insektenfreundliches Beleuchtungskonzept wird befürwortet und ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt, die textlichen Hinweise der Satzung gemäß Abwägungsergebnis zu ergänzen.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


  1. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Schreiben vom 20.12.2023
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange zum o.g. Verfahren.

In der Sitzungsniederschrift wird darauf verwiesen, dass die DB Immobilien Services GmbH, Niederlassung München sich zum Verfahren nicht geäußert hätte. Zum Verfahren im Juli 2023 wurde von uns am 12.07.2023 die als Anlage beigefügte Stellungnahme per Mail an bauleitplanung@poing.de abgesendet. Dass die Stellungnahme nicht angekommen ist, können wir nicht verstehen.

Der o.g. Bebauungsplan muss von Seiten der DB Netz AG abgelehnt werden.

Begründung: Die DB Netz AG wurde vom Freistaat beauftragt, eine Aufgabenstellung für den 4-gleisigen Ausbau München Ost Pbf – Markt Schwaben zu erstellen. Diese 4-Gleisigkeit führt zu einer zukünftigen Verbreiterung des Bahnkörpers aufgrund der zwei neuen bzw. zusätzlichen Gleise. Wir bitten den 4-gleisigen Ausbau zu berücksichtigen bzw. weiterhin zu ermöglichen.

Wir bitten Sie, uns die Abwägungsergebnisse zu gegebener Zeit zuzusenden und an weiteren Verfahren zu beteiligen.

Stellungnahme vom 11.07.2023 (Eingang per E-Mail 12.07.2023)
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange zum o.g. Verfahren.

Der o.g. Bebauungsplan wird von Seiten der DB Netz AG abgelehnt.

Begründung:
Die DB Netz AG wurde vom Freistaat beauftragt, eine Aufgabenstellung für den 4-gleisigen Ausbau München Ost Pbf – Markt Schwaben zu erstellen. Diese 4-Gleisigkeit führt zu einer zukünftigen Verbreiterung des Bahnkörpers aufgrund der zwei neuen bzw. zusätzlichen Gleise. Wir bitten den 4-gleisigen Ausbau zu berücksichtigen bzw. weiterhin zu ermöglichen.

Wir bitten Sie, uns die Abwägungsergebnisse zu gegebener Zeit zuzusenden und an weiteren Verfahren zu beteiligen.

Stellungnahme der Verwaltung / des Planfertigers:
Die Bahngleise verlaufen im Westen des Siedlungsgebiets Poings entlang eines bestehenden Gewerbegebiets, die bestehenden Gebäude grenzen stellenweise unmittelbar an die Flächen der Bahn an. Innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27.3.1 besteht bereits Baurecht. Des Weiteren handelt es sich um private Grundstücke ohne Dienstbarkeiten zu Gunsten der Deutschen Bahn. Eine Beeinträchtigung der Belange der Deutschen Bahn AG kann durch die vorliegende Planung daher nicht erkannt werden.

Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Gemäß Abwägungsergebnis sind keine Änderungen der Planung zu veranlassen.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


  1. Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 05.01.2024
Die EBE 1 soll 2024 ausgebaut werden, der Ausbau befindet sich derzeit in der Planungs- /Ausschreibungsphase. Es besteht hier weiterhin Abstimmungsbedarf bzgl. der westlichen Zufahrt zum Flurstück Nr. 511

Einwendungen
Den beiden Zufahrten zur EBE 1 kann prinzipiell zugestimmt werden.

Allerdings lässt die derzeitige Lage der westlichen Zufahrt nicht zu, dass die bestehende Linksabbiegespur nach Norden erhalten bleibt. Diese ist aber Bestand und soll daher bestehen bleiben.

Das für uns planende Ingenieurbüro hat eine Lösung ausgearbeitet, bei der sowohl die nördliche Linksabbiegespur im notwendigen Maße erhalten bleibt, als auch eine Linksabbiegespur für die westliche Zufahrt möglich ist. Diese habe ich Ihnen angehängt.

Bevor die Änderung der Planung bzgl. der westlichen Zufahrt, entsprechend unseres Vorschlages, nicht erfolgt, kann der Bauleitplanung und damit insbesondere der westlichen Zufahrt zur Kreisstraße nicht zugestimmt werden.

Sollte die Planung jedoch entsprechend abgeändert und uns vorgelegt werden, könnte dieser Seitens des StBA Rosenheim zugestimmt werden.

Damit die Planung im Rahmen des Ausbaus der EBE 1 beachtet werden und entsprechend umgesetzt werden kann, ist die geänderte Planung dem StBA zeitnah vorzulegen.

Hinweis:
Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen durch die Bauvorhaben keine Abwässer sowie Dach- und Niederschlagswässer aus den Grundstücken zugeführt werden.

Die bestehende Straßenentwässerung der Kreisstraße darf durch die Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und den Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch die Eigentümer nicht geltend gemacht werden

Stellungnahme der Verwaltung / des Planfertigers:
Von der Palfinger GmbH wurde dem Staatlichen Bauamt eine geänderte Planung der westlichen Zufahrt vorgelegt. Mit Schreiben des Staatlichen Bauamts vom 02.02.2024 wurde Einverständnis zu dieser Planung mitgeteilt. 
Durch die Verschiebung des Zufahrtsbereichs nach Westen können die dort im bisherigen Entwurf des Bebauungsplans festgesetzten vier Baumpflanzungen nicht umgesetzt werden. Stattdessen werden im vormals als Zufahrtsbereich festgesetzten Bereich vier zu pflanzende Bäume festgesetzt, sodass die Gesamtzahl der zu pflanzenden Bäume gleich bleibt. 

In der textlichen Begründung wird bereits darauf hingewiesen, dass eine Zuführung von Oberflächen- oder Abwässer sowie Dach- und Niederschlagswasser in die EBE 1 nicht erfolgen darf. Des Weiteren bleiben gemäß schalltechnischer Untersuchung die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Plangebiet unterschritten. 

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt die um den westlichen Zufahrtsbereich geänderte Planung in die Planzeichnung des Bebauungsplans einzuarbeiten.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


  1. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 03.01.2024
Bereits mehrfach haben wir zum Bebauungsplan Nr. 27.3 Stellung genommen, und zwar am 12.12.2018, 22.01.2021 und 01.07.2021. Damals war noch ein Büro-/Verwaltungsgebäude sowie ein Boardinghouse geplant.
Unsere o.g. Stellungnahmen wurden zuletzt in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 09.11.2023 behandelt, und es wurden Beschlüsse dazu gefasst.

Zu dem nun vorliegenden Standortkonzept der Fa. Palfinger haben wir uns kurz mit E-Mail vom 12.07.2023 geäußert und hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Belange auf die vorangegangenen Stellungnahmen verwiesen.

Das neue Standortkonzept sieht nun einen Vertriebs- und Servicestandort der Fa. Palfinger GmbH für das Flurstück 511 vor. 
Ein großer Teil des Grundstücks wird mit einem Gebäude bebaut, in dem in den einzelnen Trakten die verschiedenen Nutzungen wie Bürotrakt, Werkstätten, LKW-Servicehalle, LKW-Ausstellungshalle, Kantine/Catering untergebracht sind.
Westlich des Gebäudes ist die Einfahrt zur Tiefgarage vorgesehen, die im westlichen Grundstücksbereich geplant ist. Ebenfalls auf dem westlichen Grundstücksteil, im Wesentlichen über der Tiefgarage, ist ein LKW-Manipulationsplatz im Freien geplant. Dieser Platz soll u.a. für Vorführungen genutzt werden.
Im südlichen Bereich, entlang der Bahntrasse, ist eine Servicehalle u.a. mit Lagern und einer Waschstraße vorgesehen.
Auf dem gesamten Grundstück sind zudem Stellplätze sowohl für LKW als auch für PKW vorgesehen.

Die anfallenden Dach- und Verkehrsflächenwässer sollen versickert werden. Hierzu gab es vorab bereits Abstimmungsgespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt.
Die Dimensionierung der Anlagen überprüfen wir im Rahmen der Begutachtung im wasserrechtlichen Verfahren.
Die Unterlagen für das wasserrechtliche Verfahren sind am Landratsamt Ebersberg, Abteilung Wasserrecht einzureichen.

Das betriebliche Schmutzwasser aus dem LKW-Manipulationsplatz soll nach Vorreinigung an den häuslichen Schmutzwasserkanal angeschlossen werden. Hierzu und auch zur Waschstraße bitten wir die fachkundige Stelle am Landratsamt Ebersberg einzuschalten.

Wir weisen nochmals darauf hin, die auf dem Flurstück vorhandenen Anlagen (Schluckbrunnen einer Grundwasserwärmepumpe, ggf. Grundwassermessstellen) zu eruieren und im Satzungsentwurf nachrichtlich zu kennzeichnen, sowohl zeichnerisch als auch textlich. Über deren wasserwirtschaftliche Funktion, wasserrechtlichen Status und geplanter Behandlung müssen klare Aussagen im Bebauungsplan gemacht werden. 

Stellungnahme der Verwaltung / des Planfertigers:
Im Bereich des Schluckbrunnens und der Brunnenleitung ist bereits ein Leitungsrecht festgesetzt. Gemäß Absprache mit dem Betreiber wird die Nutzung unverändert fortgeführt. Die Lage des Schluckbrunnens sowie der Grundwassermessstellen wird nachrichtlich in die Planzeichnung und Legende übernommen.

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt, die Lage des Schluckbrunnens und der Grundwassermess-stellen in der Planzeichnung darzustellen.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


  1. Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Schreiben vom 08.01.2024
Wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 06.12.2023.

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens, deren Lage auf den beiliegenden Bestandsplänen dargestellt ist. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen.

Sollte eine Umverlegung oder Baufeldfreimachung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag an TDR-S-Bayern.de@vodafone.com, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.

Wir weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass uns ggf. (z.B. bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen) die durch den Ersatz oder die Verlegung unserer Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten nach § 150 (1) BauGB zu erstatten sind.

Wir teilen Ihnen ebenfalls mit, dass sich Ihr angefragtes Gebiet auf Anlagen der Deutschen Bahn AG befindet. Für eine Stellungnahme der Vodafone GmbH Anlagen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bahn AG.

Stellungnahme der Verwaltung / des Planfertigers:
Die Stellungnahme wird an den Investor und Architekten zur Berücksichtigung weitergegeben.

Beschluss:
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0

Beschlussvorschlag

Zusammengefasster Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den Beschlussvorschlägen, die nicht wesentlich in die Planung eingreifen (grau unterlegt), zu.

Abschließender Beschluss:
1.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB Kenntnis.

2. 
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27.3.1 „Standort Palfinger Deutschland, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf“ einzuarbeiten.

Beschluss

1.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB Kenntnis.

2. 
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27.3.1 „Standort Palfinger Deutschland, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2024 21:09 Uhr