Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (südlich der Bahnhofstraße)"; Erfolgte Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB), Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Beschluss zur Aufteilung des Bebauungsplanes in 2 Teilbereiche, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beratend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2022 ö beratend 3.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

21.03.2019
GR (TOP 2)
Aufstellungsbeschluss
21.03.2019
GR (TOP 3)
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
09.03.2021
BUA (TOP 6)
Verlängerung der Veränderungssperre
08.09.2020
BUA (TOP 3)
Vorstellung der Planungsvarianten
09.03.2021
BUA (TOP 4)
Vorstellung der Planungsvarianten (überarbeitet)
25.03.2021
GR (TOP 3)
Vorstellung der Planungsvarianten (überarbeitet)
29.07.2021
GR (TOP 2)
Festlegung der Verfahrensart § 13 a BauGB,
Vorstellung der Verfahrensunterlagen
09.09.2021 mit
11.10.2021

Darlegung für die Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB
13.09.2022
BUA (TOP 3)
Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Beschluss zur Aufteilung des Bebauungsplans in 2 Teilbereiche; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Dieser TOP wurde in der BUA-Sitzung am 13.09.2022 (TOP 3.1) vorberaten.

Hierzu wird auf die Beschlussvorlage verwiesen.

Aufteilungsbeschluss in 2 Teilbereiche:
Nachdem sich die Freistellung für die Bahnflächen derzeit nicht erreichen lässt bzw. keine Freistellung durch DB Station & Service erfolgen wird, wurde der Antrag durch die Gemeinde Poing am 01.06.2022 zurückgezogen. 

Der Gemeinderat wurde hierüber in seiner Sitzung am 02.06.2022 informiert.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Bebauungsplanentwurf in 2 Teilbereiche aufzuteilen – die Bahnflächen, Fl.-Nrn. 684/3, 684/4, 684/13 und 684/67 Teilfl. werden aus dem Bebauungsplanumgriff genommen. Hierfür erfolgt derzeit kein weiteres Verfahren.

Die nachfolgende Beschlussfassung erfolgt dementsprechend nur für die im Geltungsbereich verbleibenden Bereiche:

- Südlich der Bahnhofstraße, zwischen Neufarner Straße und Römerstraße: Fl.-Nrn. 378, 378/2, 378/3, 378/4, 378/5, 378/7, 378/9, 378/10, 378/11, 379/2, 380/2, 380/4, 684/22, 684/23

- Bahnhofstraße: Fl.-Nrn. 684/8

- Nördlich der Bahnhofstraße, westlich der Neufarner Straße: Fl.-Nrn. 684/52, 684/26, 684/14


Auf Antrag von Herrn GR Franz Langlechner wurde einleitend beschlossen, die Grundstücke Fl.-Nrn. 684/14 – Plieninger Straße 3 sowie 684/26 – Bahnhofstraße 2 und die Fl.-Nr. 684/25 (Stichstraße) ebenfalls aus dem Geltungsbereich zu nehmen, um sich für eine spätere (evtl. mögliche) Überplanung der Bahnflächen nichts zu verbauen.

Damit entfällt der Bereich nördlich der Bahnhofstraße vollständig aus dem weiterzuverfolgenden Teilbereich, es verbleiben nur die Grundstücke südlich der Bahnhofstraße im Bebauungsplan.

Beschlussvorschlag

1.
Der Gemeinderat nimmt von der Darlegung für die Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB Kenntnis.

2. 
Der Gemeinderat beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in den Bebauungsplan Nr. 51.6 für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (südlich der Bahnhofstraße)“ einzuarbeiten.

3. 
Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 51.6 für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)“einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in der Fassung vom 27.10.2022.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

1.
Der Gemeinderat nimmt von der Darlegung für die Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB Kenntnis.

2. 
Der Gemeinderat beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in den Bebauungsplan Nr. 51.6 für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (südlich der Bahnhofstraße)“ einzuarbeiten.

3. 
Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 51.6 für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (südlich der Bahnhofstraße)“einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in der Fassung vom 27.10.2022.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2022 09:55 Uhr