(ka) Die Segnung des naturnahen Bestattungsgartens ist für Anfang Mai geplant, die ersten Beisetzungen können danach stattfinden.
Daher wurde eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich.
Weitere Änderungen in der Friedhofssatzung betreffen das Verbot von Grabsteinen, welche aus ausbeuterischer Kinderarbeit herrühren und Regelungen hinsichtlich des zulässigen Grabschmucks.
Die Grabnutzungsgebühr für Grabstätten im Bestattungsgarten musste ebenfalls festgesetzt werden.
Dies erfolgte in Form einer Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.
Die Verwaltung hat entsprechende Satzungsentwürfe vorbereitet. Sie wurden im Haupt- und Finanzausschuss am 06.03.2018 vorberaten.
Nach einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderates wurden beide Satzungen erlassen und treten am 01.05.2018 in Kraft.
Die Bekanntmachungen der Inhalte der Änderungssatzung sind in dieser Ausgabe abgedruckt.
Ab sofort sind die geänderten Satzungen, in der dann aktuellen Fassung, auf der gemeindlichen Homepage unter der Rubrik „Ortsrecht“ abrufbar.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Satzung
zur Änderung der Satzung vom 14. Dezember 1992 über die Gebühren für das Bestattungswesen – Friedhofsgebührensatzung -
Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 Kommunalabgabegesetz und Art. 20 Kostengesetz folgende
Änderungssatzung:
§ 1
Die Satzung über die Gebühren für das Bestattungswesen in der Gemeinde Poing vom 14.12.1992, zuletzt geändert am 18.11.2016 wird wie folgt geändert:
In § 3 Absatz 1 wird nach Nr. 4. „für eine Urnennische in der nördlichen Urnenwand“ neu eingefügt:
6. für ein Urnengrab im Bestattungsgarten 700,00 €
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
„Die Absätze 2 und 3 gelten nicht für Urnengräber im Bestattungsgarten“.
§ 2
redaktionelle Änderungen
§ 3 Absatz 1 Nr. 4. „für eine Urnennische in der nördlichen Urnenwand“ wird Nr. 5.
§ 3
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt zum 01.05.2018 in Kraft.
Gemeinde Poing
Poing, 13.04.2018
A. Hingerl
Erster Bürgermeister