Finanzwesen; Freiwillige Zuschüsse und Leistungen der Gemeinde an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen, Neuregelung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2024 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Neuregelung über die freiwilligen Zuschüsse der Gemeinde an Vereine, Verbände und sonstige Organisation:

Jugendförderung
1,10 €/Einwohner zuzüglich Einnahmen aus der Turnhallenbenutzung

Zuschüsse für Investitionen
10 % auf Antrag
Mindestbetrag des Zuschusses: 500 €
Höchstbetrag des Zuschusses: 10.000 €
Anzusetzende Investitionssumme sind die Ausgaben abzüglich anderer Förderungen.
Investitionen, die dem Vereinszweck dienen.

Nicht förderfähig sind:
Investitionen deren Gegenstand eine Gewinnerzielung beinhaltet, z.B. Photovoltaikanlagen.
Alle Anschaffungen, die in den Bereich der Hausratversicherung fallen, z.B. Rasenmäher, Kühlanhänger
Betriebskosten, z.B. Heizöl

Förderfähig sind:
Maßnahmen auf eigenem Grund und Boden, z.B. Zaun, festverbaute Spielgeräte, Platz sanden.

Zuschüsse für Senioren
5,00 €/Person für die Adventsfeier und für die Faschingsveranstaltung des Seniorenclubs.

Schullandheimaufenthalte
Im Bedarfsfall ein Drittel der Kosten auf Antrag.

Busfahrten der Grundschule
Übernahme der Buskosten pro Schuljahr für jede Klasse
  • eine Fahrt aufgrund Lehrplaninhalt und 
  • eine Fahrt für Umweltpädagogik

Zeltlager der Pfarreiengemeinschaft
3,50 €/Kind aus Rauhenebrach
(In dieser Pauschale sind alle weiteren Ausgaben für das Zeltlager beinhaltet.)
Zusätzlich werden Sachleistungen wie Fahrzeug, Motorsäge usw. nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt.

Blaskapellen, Chöre:
Alle vier Blaskapellen:                100 €/Jahr
Chöre Prölsdorf und Fürnbach:        50 €/Jahr
Pauschale Förderung an Kulturträger und als Entschädigung evtl. gemeindlicher Auftritte.
Nicht beinhaltet sind Gagen für größere Auftritte.

First Responder
300 €/Jahr zur freien Verfügung

FFW – Festbesuche
Keine Zuschüsse

FFW – Leistungsprüfung
Schiedsrichterkosten werden wie bisher übernommen.
Für Mannschaftsfeier nach bestandener Leistungsprüfung: 15 €/Person

Kirchen
Weiterhin auf Antrag 10 % bei Investitionen, die nicht in der Baulast der Gemeinde liegen.

Sportlerehrungen
1.Mannschaft Fußball                                250,00 €
Jugendmannschaften                                125,00 €
Tennismannschaften                                125,00 €
Schützenverein (alle Mannschaften)                100,00 €
Spielergemeinschaften mit auswärtigen Vereinen:        125,00 €

Schulsieger Bundesjugendspiele
Wie bisher
25,00 €/Schulsieger
Wird durch das Lehrerkollegium besorgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.09.2024 11:11 Uhr