Kommunalwahl 2020;
Berufung des Wahlleiters und des Stellv. Wahlleiters für die Gemeindewahlen
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass am 15. März 2020 die nächsten Kommunalwahlen anstehen. Nach Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat einen Wahlleiter sowie einen Stellvertreter für die Gemeindewahlen. Der Wahlleiter ist die verantwortliche Person für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl innerhalb des Wahlkreises. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere das Wahlverfahren offiziell zu eröffnen, die Wahlvorschläge bekannt zu machen, den Wahlausschuss zu bilden und dort den Vorsitz zu führen, die eingereichten Wahlvorschläge zu prüfen, die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss vorzubereiten, das festgestellte Wahlergebnis zu verkünden und amtlich bekannt zu machen.
Als Personen kommen hierfür der 1. Bürgermeister, einer der weiteren Bürgermeister, einer der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten in Betracht. Die im Gesetz genannte Reihenfolge der als Wahlleiter in Betracht kommenden Personen ist nicht verbindlich. Der Gemeinderat hat also nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wer aus diesem Personenkreis zum Wahlleiter berufen wird
.
Nicht berufen werden können Personen, die bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertreter ist.
Bei der Berufung durch den Gemeinderat können analog Art. 49 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung auch betroffenen Mitglieder mitwirken, weil es sich lediglich um eine interne Organbesetzung handelt – es liegt also keine persönliche Beteiligung vor.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium den 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann zum Wahlleiter und den Verwaltungsangestellten Reinhard Bauer zum Stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahlen in der Gemeinde Röthlein zu berufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:12 Uhr