Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/5, Baumgärtleinstraße 13, Gemarkung Heidenfeld - formlose Bauvoranfrage


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/5, Baumgärtleinstraße 13, Gemarkung Heidenfeld, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Baumgärtlein“, Gt. Heidenfeld, zu erteilen. Der Vorsitzende verliest die Schreiben des Antragstellers vom 16.11.2019 sowie des Architekten vom 11.11.2019.

Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Die Eigentümer der im Änderungsbereich des Bebauungsplans liegenden vier Grundstückseigentümer Flur-Nrn. 173/1 bis 173/4 und die Eigentümer des Nachbargrundstücks Flur-Nr. 173/6 haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Das geplante Einfamilienhaus soll nach Angaben der Bauherren mit „eineinhalb“ Vollgeschossen errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt ein Vollgeschoss vor.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Armin Götz spricht sich für die Befreiung aus, da alle relevanten Nachbarn zugestimmt haben. Wolfgang Weller sieht einen fließenden Übergang vom Grundstück Flur-Nr. 173/6 mit zwei Vollgeschossen zu den Grundstücken mit einem Vollgeschoss. Florian Kress bemerkt, dass heute lediglich das Thema Abweichung von der Vollgeschosszahl behandelt wird.  

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/5, Baumgärtleinstraße 13, Gemarkung Heidenfeld, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne die erforderliche Befreiung vom Bebauungs plan bezüglich der Abweichung von der Anzahl der Vollgeschosse in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:13 Uhr