Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Errichtung eines Pools, Fl.Nr. 136/5, Gemarkung Fahlenbach (Paulinusring 22) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 25.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Etzwiesen III“.
Es ist die Errichtung eines Pools (Grundmaße 7 x 3,5 m) mit einer ebenerdigen Abdeckung geplant.
Das Bauvorhaben weicht von folgender Festsetzung des Bebauungsplanes ab:
Für die Baugrenzenüberschreitung ist eine sog. „Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO“ erforderlich.
Dies ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht kann die beantragte Zulassung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht. Die Grundzüge der Planung werden nicht verletzt.
Die Nachbarunterschriften liegen teilweise vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 36 „Etzwiesen III“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.07.2020 11:06 Uhr