Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte und eines Zweifamilienhauses, Starnberger Straße 21, Fl.Nr. 13, BA 2021/33


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 22.11.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP Dorfgebiet (MD) dargestellt und liegt im planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB. 
Geplant ist der Neubau einer Doppelhaushälfte und eines Zweifamilienhauses. Die notwendigen Stellplätze werden mit einer Doppelgarage und vier Stellplätzen nachgewiesen.
Beantragt wird die isolierte Abweichung von § 3 Abs. 1 (Höhenlage) und § 11 Abs. 5 (max. Anzahl der Zufahrten je Grundstück 1 x 6,0 m) der Ortsgestaltungssatzung. Aufgrund der Topographie (Gefälle von West nach Ost und Nord nach Süd) soll das Gelände verändert werden.   An der westlichen Grundstücksseite (Terrassen) soll um bis zu 50 cm abgegraben werden, an der südöstlichen Gebäudeecke (Zugang von der Garage zum Hauseingang) soll das Gelände um bis zu 50 cm aufgeschüttet werden, um einen ebenerdigen Zugang zum Gebäude zu erreichen. Die westliche Grundstückszufahrt ist bereits vorhanden und dient der Erschließung der westlichen Gebäude. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beiden beantragten Abweichungen (Höhenlage, Anzahl der Zufahrten) wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:19 Uhr