Formlose Bauvoranfrage zum Abriss eines landwirtschaftlichen Lagerraums mit Garage und Neubau eines Wohnhauses, Starnberger Straße 21, Fl.Nr. 13


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP Dorfgebiet (MD) dargestellt und liegt im planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB. 
Mit Schreiben vom 05.06.2020 wird formlos angefragt, ob der Abriss eines landwirtschaftlichen Lagerraums mit Garage und der Neubau eines Wohnhauses mit den Außenmaßen 16,00 x 8,50 m, Traufhöhe 6,50 m und einer Dachneigung von ca. 30° möglich ist.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass das gemeindliche Strukturkonzept berücksichtigt werden soll.
Herr Tonnar erachtet die Verdichtung und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum an dieser Stelle grundsätzlich für positiv, während Frau Keller die vorgeschlagene Verdichtung für zu hoch hält.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, sofern die Abstandsflächen eingehalten und die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden können. Der Bauwerber soll sich vor der Antragstellung mit dem Gemeindebauamt und mit dem Kreisbauamt abstimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:21 Uhr