Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte und eines Zweifamilienhauses, Starnberger Straße 21, Fl.Nr. 13, BA 2021/33


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Auf Anregung des Landratsamts wurde aufgrund der Nähe zu einem Baudenkmal der vollverglaste Wintergarten umgeplant und soll nun als erdgeschossiger Anbau ausgeführt werden. 
Beantragt wird die Abweichung von § 4 der Ortsgestaltungssatzung, da der Baukörper keine rechteckige Grundrissform aufweist. Weiterhin wird eine Abweichung von Art. 6 BayBO beantragt, da sich die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes im Norden und des Neubaus im Süden geringfügig überschneiden. Die Belichtung im Neubau der südlichen Räume erfolgt über die Ost-/Westfassade, in der südlichen Wand sind keine Fenster geplant. Nachbarliche Belange hinsichtlich Belichtung, Belüftung oder Verschattung werden weder im Bestand noch im Neubau beeinträchtigt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beiden beantragten Abweichungen (Grundrissform, geringfügige Überschneidung der Abstandsflächen) wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.02.2024 14:21 Uhr