Antrag auf Abweichung zum Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Gebäudes Lechnerstraße 2 in Co-Working-Räume, Fl.Nr. 1396/14, BA 2021/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Zum laufenden Bauantragsverfahren zur Nutzungsänderung des ehemaligen Postgebäudes in der Lechnerstraße 2 wurde auf Nachforderung des Landratsamts München ein Antrag auf Abweichung eingereicht. 
Gem. Nutzungsbeschreibung und der gültigen Stellplatzsatzung ist bei einer Praxisnutzung ein Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz/20 m² Nutzfläche anzusetzen, mindestens jedoch 4 Stellplätze je Praxis. Demnach sind 10 Stellplätze nachzuweisen.
Beantragt wird die isolierte Abweichung für eine Verringerung der geforderten 10 Stellplätze auf 6 Stellplätze für die Gesamtnutzung als Ärztehaus.

Diskussionsverlauf

Herr Tonnar fragt nach, ob die Ausweisung von Fahrradstellplätzen möglich wäre. 

Frau Keller entgegnet, dass es sich beim Stellplatznachweis um einzuhaltende Vorgaben aus der gemeindlichen Stellplatzsatzung handelt.

Herr Waldherr pflichtet Frau Keller bei und weist darauf hin, dass keine Präzedenzfälle bei der gemeindeweit gültigen Stellplatzsatzung geschaffen werden können.

Beschluss

Der beantragten Abweichung für die Verringerung des Stellplatzschlüssels wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.02.2024 14:42 Uhr