Antrag auf Abweichung zum Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Gebäudes Lechnerstraße 2 in Co-Working-Räume, Fl.Nr. 1396/14, BA 2021/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Zum laufenden Bauantragsverfahren zur Nutzungsänderung des ehemaligen Postgebäudes in der Lechnerstraße 2 wurde erneut ein Antrag auf Abweichung eingereicht. 
Gem. Nutzungsbeschreibung und der gültigen Stellplatzsatzung ist bei einer Nutzung mit Besucherverkehr ein Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz/20 m² Nutzfläche und für Büroflächen 1 Stellplatz/30 m² Nutzfläche anzusetzen. Demnach sind 10 Stellplätze nachzuweisen.
Beantragt wird die isolierte Abweichung für eine Verringerung der geforderten 10 Stellplätze auf 8 Stellplätze für die Nutzungsänderung in Co-Working sowie für eine psychotherapeutische Nutzung. 
Der Bauausschuss hat am 16.01.2023 in Sachen Nutzungsänderung Dr.-Hausladen-Straße 4 (Az. 4.1-0033/23/V) die Zustimmung zu einer Abweichung von der Stellplatzsatzung betreffend eine psychotherapeutische Praxis erteilt. Es handelt sich bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten um eine eng abgrenzbare Fallkonstellation, bei welcher aufgrund des Berufsbilds tatsächlich mit einem geringeren Besucherverkehr als bei Allgemein- und Fachärzten zu rechnen ist.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer ist der Auffassung, dass eine Reduzierung der Stellplatzanforderungen nicht in Betracht kommen könne, da jeder Stellplatz dringend benötigt werde.

Frau Dichtl pflichtet Herrn Ruhdorfer bei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise nach einem Zeitraum von zwei Jahren eine Nachnutzung erfolge, welche erheblichen Besucherverkehr hervorrufe. Frau Dichtl stellt die Frage, wie in dieser Fallkonstellation die Errichtung der zusätzlichen Stellplätze dann sichergestellt werden könne. Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass dann für den Fall einer Nutzungs­änderung die Stellplatzanforderungen erneut zu prüfen wären.

Herr von Hoyos erklärt, dass der Argumentation von Frau Dichtl anschließe und einer Reduktion der Stellplatzanforderungen ebenfalls nicht zustimmen könne.

Beschluss

Der beantragten Abweichung für die Verringerung des Stellplatzschlüssels auf 8 Stellplätze für die psychotherapeutische Nutzung / Co-Working wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Datenstand vom 14.02.2024 13:31 Uhr