Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 50 "südlich der Schmiedgasse"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2021 ö 10

Sachverhalt

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans sind die beabsichtigten und zusammenhängenden Baumaßnahmen auf den Grundstücken Fl.Nr. 63, 68 sowie 63/5. 
Ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.Nr. 68 wurde dabei bereits genehmigt, jedoch noch nicht umgesetzt. Planungsziel des Bebauungsplans ist es, die Zufahrt zur Tiefgarage für das 6 Familienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 68 von der vergleichsweise beengten Schorner Str. über die Starnberger Straße (Fl.Nr. 63) zu führen. Erst auf diese Weise wird es möglich, den derzeitigen Stellplatzbereich am „Dröscher“ (Starnberger Str. 30) mit einem Gebäude mit einer GR 120 und einer Geschossigkeit von II+D unter (teilweiser) Verlagerung der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für die Bestandsbauten auf den Fl.Nrn. 63 und 63/5 in die Tiefgarage überhaupt erst baulich nutzbar zu machen.
Bezogen auf die Fl.Nrn. 63, 68 und 63/5 ermöglicht der Bebauungsplan eine GRZ von 0,32 bei einer GR von 120 für das zusätzliche Gebäude auf dem Stellplatzbereich am „Dröscher“. In Bezug auf die Umgebungsbebauung liegt die überbaubare Grundfläche für die drei vorgenannten Grundstücke bei 0,32. Diese großflächig erzielbare GR liegt am oberen Ende der Umgebungsbebauung außerhalb des Plangebiets, die ansonsten lediglich noch vom Gebäude Schorner Str. 3 („Valent“) auf einer deutlich kleineren Grundstücksfläche erreicht wird und sowie kleinteilig von dem Gebäude Starnberger Str. 31-33 übertroffen wird:
Mit Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
  • Erhaltung und Entwicklung der gewachsenen Strukturen des Ortskerns
  • Städtebauliche Ordnung des Quartiers unter Wahrung der Eigenart des Baugebietes
  • Schaffung maßvoller Verdichtungsmöglichkeiten zur Förderung der Innen­entwicklung
  • Erhalt und Ergänzung der ortsbildprägenden Grünstruktur, insbesondere entlang der Verkehrsflächen.

Zur Sicherung der Planungsziele des Bebauungsplans wurde eine Veränderungssperre erlassen. 
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, zudem handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan.

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr plädiert dafür, dass die Wandhöhen im Bauraum 5 (altes Schlachthaus) auf den aktuellen Bestand festgesetzt werden sollen. 

Frau Reitinger bemängelt, dass die oberirdischen Stellplätze beim „Dröscher“ nicht eingezeichnet sind. Der Erste Bürgermeister erläutert, dass die genaue Situierung der Stellplätze dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten bleibt.

Frau Dichtl mahnt an, dass die vorgeschlagene GR von 120 für das zusätzliche Gebäude an der Starnberger Straße sehr groß wäre. Städtebaulich wäre eine GR von 100 bedeutend besser, da der Parkplatz mit den oberirdischen Stellplätzen dringend gebraucht wird.

Frau Reitinger gibt zu bedenken, dass für den Fall eines späteren Verkaufs der Grundstücke die Zuordnung der Stellplätze geregelt sein muss.

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 50 „südlich der Schmiedgasse“ in der Fassung vom 27.01.2021 wird gebilligt. Die Wandhöhen im Bauraum 5 (altes Schlachthaus) sollen auf den aktuellen Bestand festgesetzt werden und die Nutzung möglichst ausschließlich gewerblich sein.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:43 Uhr