Antrag auf Abweichung zum Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Gebäudes Lechnerstraße 2 in Co-Working-Räume, Fl.Nr. 1396/14, BA 2021/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 13.12.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Zum laufenden Bauantragsverfahren zur Nutzungsänderung des ehemaligen Postgebäudes in der Lechnerstraße 2 wurde auf Nachforderung des Landratsamts München ein Antrag auf Abweichung eingereicht. 
Gem. Bebauungsplan Nr. 33 „Poststraße“ – 2. Änderung ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Nutzungen gem. § 4 BauNVO Abs. 3 Nrn. 4 und 5 (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sind nicht zulässig. Zulässig sind demnach Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden Betriebe des Beherbergungsbetriebs, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.
Nach § 13 BauNVO sind für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 Räume, in den Baugebieten nach den §§ 4a bis 9 auch Gebäude zulässig.
Beantragt wird die Ausnahme für eine nichtstörende gewerbliche Nutzung mit freiberuflicher Nutzung und nicht störender gewerblicher Nutzung von 33 bis max. 66% (56,86 m² bis 115,44 m²) jeweils mit geringem Besucherverkehr. 

Beschluss

Der beantragten Ausnahme für die gewerbliche und freiberufliche Nutzung wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:21 Uhr