Bebauungsplan "Genossenschaftswohnen Hedwigstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine von der MARO Genossenschaft betriebene Wohnanlage im Bereich der Hedwigstraße, südöstlich des Kinderhauses St. Hedwig. Das Projekt sieht die Errichtung von zwei reihenhausartigen Bauzeilen mit mehreren Wohneinheiten für senioren- und generationsübergreifendes Wohnen in Genossenschaftsform vor.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 05.06.2018 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 15.06.2018 bis zum 06.07.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.06.2018 erneut aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 06.07.2018 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 24.07.2018). Die Abwägung vom 24.07.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 24.07.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße “ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2018 09:25 Uhr