Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Andechs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 07.11.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 57 für den Bereich „Wieninger Schloss“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13b BauGB aufzustellen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht, das Gebiet westlich der Von-der-Tann-Straße im Ortsteil Erling nach der Aufgabe der bisherigen Nutzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Nachnutzung zuzuführen. Im Konkreten soll das Wieninger Schloss wieder seiner ursprünglichen Funktion als Wohngebäude zugeführt werden und eine maßvolle Nachverdichtung durch mehrere Neubauten (Einzel- und Mehrfamilienhäuser) in diesem Bereich  erfolgen.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 17.09.2018 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.11.2017 gebeten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

Beschluss

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 für den Bereich „Wieninger Schloss“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 16:37 Uhr