Bebauungsplan "Schützenstraße"; Abwägungs- sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schützenstraße“, Gemarkung Oberalting-Seefeld, beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des bislang unbeplanten Innenbereichs zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße am südöstlichen Ortsrand von Seefeld, der insbesondere in städtebaulicher Hinsicht eine hohe Sensibilität aufweist.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 09.10.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 28.12.2018 bis zum 05.02.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.12.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.02.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegungsdauer sowie die Frist für Stellungnahmen verkürzt werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 19.03.2019 sind entsprechend farblich markiert.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 19.03.2019). Die Abwägung vom 19.03.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 19.03.2019 , bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht.

4.        Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer bzw. Frist für die Stellungnahmen, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2019 11:16 Uhr