6. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte - Teil Nord" (Martin-Luther-Haus); Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat am 06.11.2018 die Durchführung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13b BauGB beschlossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemäßigte Nachverdichtung und Ortsabrundung im Bereich der Ulrich-Haid-Straße am nordwestlichen Ortsrand von Seefeld. Neben der Ergänzung eines zusätzlichen Wohnhauses soll insbesondere der langfristige Erhalt des Gemeindehauses der Evangelischen Kirche (Martin-Luther-Haus) durch dessen Sanierung und Aufstockung gesichert werden.
Von dem vom Vorhabenträger (Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Herrsching) beauftragten Planungsbüro Baumann wurde in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung mittlerweile ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet (siehe Anlage)
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Nach Billigung des Bebauungsplanentwurfes durch den Gemeinderat kann die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) in der Fassung vom 19.03.2019, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a und § 13b i. V. m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a und § 13b i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.04.2019 11:16 Uhr