Bauantrag zur Errichtung eines landw. Betriebsgebäudes u.a.; Bauort:Fl.Nr.256, Mühlstraße 2, Gut Delling; Bauantrag-Nr.52/2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.12.2019 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.256der Gemarkung Meiling mit einer Größe von 56.367 m² befindet nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans „Gut Delling“. Im Bereich der geplanten Bebauung beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 30 BauGB in Verbindung mit den Festsetzungen des Bebauungsplans. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Gegenstand des Bauantrags ist die Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes mit einer Betriebsleiter- und Mitarbeiter Wohnung und der Neubau eines Maschinenuntertandes.

Der Maschinenunterstand hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Er ist geplant in den Abmessungen 20m x 7,00 m, 1 Vollgeschoss, Wandhöhe 4,275 m mit einem Satteldach. Neben dem Maschinenunterstand werden drei Stellplätze für das nahe gelegene Betriebsgebäude errichtet. Die Anzahl der Stellplätze richtet sich nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld und erfüllt die Voraussetzungen.

Das Betriebsgebäude hält hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung die Festsetzungen des Bebauungsplans ebenfalls ein. Es ist geplant in den Abmessungen 27,00 m x 13,70 m, 3 Vollgeschosse (EG, OG, DG), Wandhöhe talseitig 8,19 m bzw. bergseitig 4,77 m mit einem Satteldach. Das Erdgeschoss und Obergeschoss dienen als Garage und Werkstatt für die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge mit einem offenen Luftraum. Im Dachgeschoss sollen eine Betriebsleiterwohnung und Büros entstehen. Zusätzlich hat die Stadt München noch eine Mitarbeiterwohnung mit 38,48 m² geplant.

Für die Mitarbeiterwohnung stellt die Antragstellerin einen Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB, weil Bebauungsplan bei der Art der Nutzung nur eine Betriebsleiterwohnung vorsieht. Aufgrund der Wohnraumproblematik für Mitarbeiter bittet die Stadt München um Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans.
 
Anlagen:

-Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 18.11.2019 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zur Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 1.2 (Teilbereich D) des Bebauungsplans „Gut Delling“ hinsichtlich der Errichtung einer zusätzlichen Mitarbeiterwohnung erteilt.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 18.11.2019 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zur Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 1.2 (Teilbereich D) des Bebauungsplans „Gut Delling“ hinsichtlich der Errichtung einer zusätzlichen Mitarbeiterwohnung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2020 11:20 Uhr