Windkraft


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses, 01.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 01.10.2019 ö 3

Sach- und Rechtslage

Eine Überlegung war, das Thema Windkraft in Seefeld noch einmal aufzugreifen. Herr Futterknecht war so freundlich den Sachverhalt kurz darzulegen.

Um mögliche Standorte für Windenergieanlagen (WEA) zu ermitteln und die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen wurden für den gesamten Landkreis Starnberg in den Jahren 2011 und 2012 fachliche Teilflächennutzungspläne für jede Landkreisgemeinde aufgestellt.
Für die Gemeinde Seefeld hat sich im Zuge des Aufstellungsverfahrens ergeben, dass nahezu das gesamte Gemeindegebiet aufgrund harter Ausschlusskriterien (z.B. Natur-/Landschaftsschutz, einzuhaltende Abstandsflächen usw.) als Standort für WEA ausscheidet. Lediglich auf drei kleineren Teilflächen nördlich, östlich und südlich von Unering wurden potentielle Konzentrationsflächen für WEA im Teilflächennutzungsplan ausgewiesen. Aufgrund negativer bzw. einschränkender Stellungnahmen seitens der zuständigen Luftfahrtbehörden mussten diese Konzentrationsflächen jedoch mit dem Hinweis „kritisch“ wegen militärischer oder/und ziviler Luftfahrtbelange versehen werden (Lage im Bauschutzbereich und in der Senderschutzzone des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen). Für jede WEA wäre eine konkrete luftfahrtrechtliche Einzelfallprüfung erforderlich, die nach aktueller Einschätzung zu einem negativen Bescheid und/oder zu Auflagen führen würde, die mit einer wirtschaftlichen Nutzung von WEA nicht vereinbar wäre.
Darüber hinaus können WEA aufgrund der von der bayerischen Staatsregierung im Jahr 2014 neu eingeführten 10-H-Regelung (= einzuhaltender Mindestabstand zu Wohngebäuden muss das 10-fache der Höhe der WEA betragen) im gesamten Gemeindegebiet nicht mehr als privilegierte Nutzung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB genehmigt werden. Nur durch die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes könnten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Aufgrund der zu erwartenden negativen Bescheide der Luftfahrtbehörde hätte jedoch ein Bebauungsplanverfahren voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg.  

Der TOP steht zur Diskussion.

Sitzungsverlauf

Hr. Gum erläutert noch einmal den damaligen Sachverhalt und weist darauf hin, dass eigentlich nie eine konkrete schriftliche Absage für dieses Projekt erteil wurde.
Frau Dorschner meint, dass sich evtl. die Voraussetzungen (z.B. Einflugschneise) seit damals geändert haben könnten.

Die Verwaltung, Herr Futterknecht, wird gebeten noch einmal bei der Luftfahrtbehörde eine konkrete schriftliche Stellungnahme einzuholen.

Datenstand vom 08.06.2020 14:58 Uhr