Straßenwidmung der „Graf-Toerring-Straße“ OT Oberalting


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 7

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Vorbereitung für die Umbenennung der „Graf-Toerring-Straße“ OT Oberalting in „Graf-Toerring-Seefeld-Straße“ OT Oberalting stellte sich heraus, dass die Straße bisher nicht nach Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.

Die Graf-Toerring-Straße besteht aus der Fl.-Nr. 893/1 und 893/20. Das Flurstück 893/20 Gem. Oberalting ist die für den öffentlichen Straßenverkehr benutzte Straße. Das Flurstück 893/1 Gem. Oberalting dient den Anwohnern zur Zufahrt Ihrer Anwesen.

Fl.-Nr. 893/1                                                Fl.-Nr 893/20














Vorliegend schlägt die Verwaltung deswegen vor, vor der Straßennamensumbenennung, die „Graf-Toerring-Straße“ OT Oberalting, Fl.-Nrn. 893/1 und 893/20 Gem. Oberalting als Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG für den öffentlichen Verkehr zu widmen. 

Die Widmung ist eine Pflicht, die aus der Straßenbaulast (Art. 9 BayStrWG) erwächst.

Die Widmung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, da es sich nicht um ein laufendes Geschäft in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters handelt.

Durch die Widmung wird die Straße für die Allgemeinheit freigegeben.

Beschluss

Die in der Kartendarstellung beschriebenen Wegeflächen werden durch Beschluss des Gemeinderates Seefeld vom 03.03.2020 zur Ortsstraße im Sinne des Art. 48 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:07 Uhr