Ausbau Wörthseestraße - Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung gemäß § 125 BauBG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö Beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Da bei der Wörthseestraße zw. HsNr. 53 und HsNr. 79 kein Bebauungsplan für alle angeschlossenen Grundstücke vorliegt, ist eine sog. Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB zu treffen.
Mit der Abwägungsentscheidung wird der Umgriff des Einzugsgebietes bestätigt. 
Die Wörthseestraße zw. HsNr. 53 und HsNr. 79 wird zwischen den Einmündungen in die Gemeindeverbindungsstraße entsprechend der Ausbauplanung der Gemeinde Seefeld vom Juli 2019 erstmalig endgültig hergestellt. Aufgrund der engen Platzverhältnisse musste auf die Anlegung eines Gehwegs verzichtet werden. Die Fahrbahn wurde ab Einmündung bei HsNr. 53 auf eine Länge von ca. 345 m – bei einer Fahrbahnbreite von 3,50 m – mit einer Asphaltdecke hergestellt, der verbleibende Streifen von i. M. 2,50 m wurde als Park- bzw. Grünfläche angelegt. Danach schwenkt die ausgebaute Wörthseestraße auf weiteren ca. 110 m mit einer Breite von 4,50 m nach Osten zurück zur Gemeindeverbindungsstraße. Dieser letzte Teil liegt im Außenbereich und ist nicht Bestandteil der Erschließungsbeitragssatzung.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Gemeinderat den vorbeschriebenen Trassenverlauf bestätigt.

Beschluss

Das Gremium bestätigt den vorbeschriebenen Trassenverlauf der Wörthseestraße zw. HsNr. 53 und HsNr. 79.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:07 Uhr