Bauantrag zur Sanierung und Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses; Bauort: Fl.Nr.257/4, Aubachstraße 24 in Seefeld; Bauantrag-Nr. 02/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.03.2020 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.257/4 der Gemarkung Oberalting-Seefeld mit einer Größe von 983m² befindet sich Geltungsbereich des seit 1998 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Ortsmitte-Teil Nord in Seefeld. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.

Derzeit befindet sich auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit einer Genehmigung vom 19.11.1965.

Der Bauantrag wurde vom Bauausschuss bereits in der Sitzung vom 19.03.2019 und 15.10.2019 behandelt. Das gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde zuletzt erteilt. Das Landratsamt in Starnberg lehnte zuletzt eine Genehmigung dennoch ab, weil nicht umlaufend die im Bebauungsplan vorgesehen Wandhöhe von 6,00 m eingehalten wurde. Im Bereich des Kellergeschosses sah die letzte Eingabeplanung eine untergeordnete Abgrabung zur Belichtung einer Kellerwohnung vor, außerdem genügte das bisher im Eingangsbereich bestehende Gelände nicht aus, um hier die 6,00 m Wandhöhe einzuhalten. Bisher wurden seitens des Landratsamtes in Starnberg keine bauaufsichtsrechtlichen Schritte eingeleitet. Im Zuge der Sanierung besteht das Landratsamt allerdings auf die vollständige Einhaltung der Wandhöhe von 6,00 m.

Der nun vorliegenden Bauantrag sieht deshalb eine komplette Verfüllung der Abgrabung des derzeit frei liegenden Kellergeschosses gartenseitig vor. Eingangsseitig soll das bestehende Gelände zwischen 1,09 m und 1,15 m aufgefüllt werden.

Im Übrigen bleibt der Eingabeplan unverändert zu dem für die Sitzung am 15.10.2019 eingereichten Plan. Gegenstand des Bauantrages ist weiterhin die Anhebung der Dachneigung auf nach dem Bebauungsplan  zulässige 35 Grad Dachneigung. Die Firsthöhe erhöht sich somit von ca. 9,31 m auf 10,82 m. Der Kniestock wird nicht angehoben.

Anlagen:

  • Eingabepläne
 

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 14.01.2020 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 14.01.2020 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2020 08:00 Uhr