Bauantrag zur Errichtung eines Dachgartens (Tektur); Bauort: Fl.Nr.253, 267/17,269 Nähe Ulrich-Haid-Straße; Bauantrag-Nr.17/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.04.2020 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 12.11.2019 wurde zuletzt eine Tektur zu dem Bauvorhaben behandelt. Gegenstand des Antrags war u.a. die Änderung der Dachform auf 40% Grünflächenanteil beim Neubau des Seniorenstifts Pilsensee.

Bei dem nun vorliegenden Bauantrag handelt es sich um eine weitere Tektur, mit der ein Gerontodachgarten zwischen den Pultdachschrägen errichtetet werden soll. Zur Herstellung der barrierefreien Begehbarkeit werden die Treppenhäuser und der Fahrstuhl angehoben. Die Veränderung der ursprünglichen, genehmigten Planung geht einher mit der Idee zur Verwirklichung eines offenen Quartiers für Senioren in der Gemeinde Seefeld. In Zusammenarbeit mit der Nachbarschaftshilfe und dem Seniorenbeirat entstand die Idee, die vormals als Demenzgarten geplanten ebenerdigen Gartenflächen für alle Senioren in der Gemeinde Seefeld als Begegnungsort zu öffnen. Anstelle dessen soll der Demenzgarten nunmehr auf den bisher ungenutzten Dachflächen entstehen.

Baulich ist das Dach über dem 2. OG nach Osten und Westen hin durch Schrägdächer mit Gefälle nach außen und Dachpfannendeckung begrenzt. Dazwischen befindet sich ein Flachdach, welches nach Süden und Norden hin entwässert. In der Mitte öffnet sich die Dachfläche zu einem begrünten Innenhof.

Um die Dachfläche als barrierefreien Garten nutzen zu können ist es notwendig, das Haupttreppenhaus mit dem Aufzug bis auf die Dachfläche hochzuführen. Zur Herstellung des 2. Fluchtweges wird das nördliche Treppenhaus bis auf die Dachfläche hochgeführt. Die Absturzsicherungen in den Bereichen der nicht durch Schrägdächer begrenzten südlichen und nördlichen Dachkante, sowie des Innenhofes werden aus ca. 1,80 Meter hohen Glaselementen ausgeführt. An der nördlichen Fassade wird der Sichtschutz für die benachbarte Wohnbebauung durch zurücksetzen der Glasbrüstung, sowie dahinterliegende Bepflanzung gewährleistet.

In baurechtlicher Hinsicht ist zur Genehmigung des Vorhabens ein Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB von der Festsetzung 6.1.1.(Gestaltung des Dachs als Pult- oder Flachdach) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Sollten die Erhöhungen der Treppenhäuser und des Aufzugs nicht als untergeordnete Bauteile zu bewerten sein, so wäre auch eine Befreiung von der Festsetzung 2.6 (Firsthöhe max. 11,50 m) oder ggf. 2.5 (Wandhöhe) erforderlich. Die maximale Höhe der Abschlussdächer der Treppenhäuser ist mit 12,70 m geplant.

Durch das Landratsam als Genehmigungsbehörde ist abschließend zu klären, ob bei der derzeitigen Planungsgrundlage im Bebauungsplan eine unbeabsichtigte Härte vorliegt und ob die Grundzüge der Planung berührt sind. Letzteres insbesondere aufgrund der veränderten Geräuschemissionen für die Nachbarn.


Sollte beim Landratsamt die Möglichkeit einer Befreiung verneint werden, dann könnte das Vorhaben nur über eine Bebauungsplanänderung ermöglicht werden.

Anlagen:

  • Eingabepläne
  • Präsentation Seniorenquartier Seefeld

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 07.04.2020 wird gem.§ 30 BauGB befürwortet.


Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB auch zu den erforderlichen Befreiungen gem. § 31 Abs.2 BauGB. Insbesondere zu den Festsetzungen 6.1.1, 2.5 und 2.6 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenstift Pilsensee“ in Seefeld.

Sitzungsverlauf

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt, dass die Gemeinde als Bedingung oder Auflage im Sinne von Art.36 BayVwVfG anregt, die Ausführung der Glaswände im Bereich des Dachgartens in Klarglas zu halten, um eine die Wandhöhe erhöhende Wirkung zu vermeiden und gleichzeitig dem Nachbarschutz Rechnung zu tragen. Auf Nachfrage durch den Gemeinderat, stehen die Nachbarn dem Bauvorhaben positiv gegenüber, weil die Belastung durch einen ebenerdigen Demenzgarten als höher eingeschätzt wird

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 07.04.2020 wird gem.§ 30 BauGB befürwortet.

Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB auch zu den erforderlichen Befreiungen gem. § 31 Abs.2 BauGB. Insbesondere zu den Festsetzungen 6.1.1, 2.5 und 2.6 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenstift Pilsensee“ in Seefeld.

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt, dass die Gemeinde als Bedingung oder Auflage im Sinne von Art.36 BayVwVfG anregt, die Ausführung der Glaswände im Bereich des Dachgartens in Klarglas zu halten, um eine die Wandhöhe erhöhende Wirkung zu vermeiden und gleichzeitig dem Nachbarschutz Rechnung zu tragen. Auf Nachfrage durch den Gemeinderat, stehen die Nachbarn dem Bauvorhaben positiv gegenüber, weil die Belastung durch einen ebenerdigen Demenzgarten als höher eingeschätzt wird

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2020 08:27 Uhr