Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einkaufsmarkt Seefeld"; Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufsmarkt Seefeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13aBauGB aufzustellen. 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Einkaufsmarktes in der Hauptstraße in Seefeld. Neben der erweiterten Einzelhandelsnutzung sollen auch die hierfür benötigten Stellplatz- und Verkehrsflächen, die vorhandenen Einrichtungen im alten Rathausgebäude (vorwiegend Büronutzung) sowie untergeordnet Wohnnutzungen im Obergeschoss des geplanten Anbaus planungsrechtlich gesichert werden.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat am 04.02.2020 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 07.02.2020 bis zum 03.03.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.02.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 03.03.2020 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Seefeld“ gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

Beschluss 1

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 28.07.2020). Die Abwägung vom 28.07.2020 ist Bestandteil des Beschlusses. Im Zuge des weiteren Verfahrens soll die stufenlose Erreichbarkeit und die Situierung der Parkplätze und deren Versickerungsfähigkeit geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

2.         Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

3.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Seefeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 28.07.2020, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung inkl. Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 4

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.10.2022 10:20 Uhr