Bebauungsplan "Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13aBauGB durchzuführen. 

Folgende Planungsziele liegen der Bebauungsplanänderung zugrunde:
       Erweiterung und teilweise Überplanung des bestehenden Gewerbebetriebes im Bereich Am Römerbrunnen (Bauunternehmen Dosch)
       Umsetzung der geplanten Sport- und Freizeitnutzungen im Bereich Am Oberfeld 
       Integration und Anpassung der angrenzenden Gemeinbedarfsflächen „Feuerwehr“ und „Sozialen Zwecken dienenden Gebäuden“ (Asylunterkunft)

In Anbetracht der mittlerweile etablierten Straßenbezeichnungen soll der Bebauungsplan zur einfacheren Verortung zukünftig die Bezeichnung „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ tragen.

Mittlerweile wurde vom beauftragten Planungsbüro ein Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet, der in heutiger Sitzung vorgestellt wird. 

Nach Billigung des Entwurfes kann die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Beschluss

  1. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil1“ wird fortan unter der Bezeichnung Bebauungsplan „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ fortgesetzt.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ in der Fassung vom 02.03.2021, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.10.2022 10:34 Uhr