1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten); Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

Im Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten in Hechendorf befinden sich mehrere unbebaute Grundstücke sowie innerörtliche Freiflächen, die durch den Rückbau eines alten Wohnhauses entstanden sind. 

Die Bebaubarkeit richtet sich derzeit nach den Vorgaben des Bebauungsplanes „Güntering“ i.d.F. vom 11.02.1978, rechtsverbindlich seit 26.03.1981. Der Bebauungsplan sieht eine sehr kleinflächige Parzellierung, geringe Verdichtungsmöglichkeiten und enge Baugrenzen vor. Die Parzellierung orientiert sich zudem an den damaligen Eigentumsverhältnissen und den Bestand, der mittlerweile abgerissen wurde. Eine sinnvolle und zeitgemäße Bebauung des Bereichs ist nach den Maßgaben des Bebauungsplanes nicht oder nur sehr erschwert möglich. 

Infolgedessen und aufgrund des Empfehlungsbeschlusses des Bauausschusses vom 15.12.2020 wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan im Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten zu ändern.  

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der unbebauten Freiflächen, um eine städtebaulich geeignete und verträgliche Nachverdichtung, eine sinnvolle Parzellierung und innere Erschließung sowie eine hinsichtlich Klimaschutzaspekten optimierte Ausrichtung und Gestaltung der Gebäude zu gewährleisten. Darüber hinaus soll der Baumbestand erfasst und ggf. schützenswerte Bäume gesichert werden. 

Der vorgeschlagene Geltungsbereich für die Bebauungsplanänderung ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. 

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren wird die Verfahrensdauer reduziert, da von der frühzeitigen Beteiligung, der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden kann. Die Eingriffsregelung wird ebenfalls ausgesetzt, da zu erwartende Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.

Sitzungsverlauf

Nachdem die Verwaltung den Anlass und die Ziele der Bebauungsplanänderung erläutert hat, werden folgende Hinweise vorgebracht:

  • die Erschließung sollte nicht über Straße Hochleiten erfolgen, da diese zu schmal sei,
  • alternativ sollten Grundabtretung entlang der Hochleiten vorgesehen werden,
  • das Baurecht im Bereich der Günteringer Straße sollte nicht wie im Bestand bis an die Straße heranreichen, sondern etwas zurückversetzt werden, 
  • das alte Backhäusel sollte erhalten werden, 
  • eine Kostenübernahme durch die Grundstückseigentümer sollte geprüft werden. 

Die Verwaltung teilt mit, dass das Backhäusel unter Denkmalschutz steht und erhalten werden muss. Die übrigen Anregungen fließen in die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes ein. Weitere Hinweise und Vorschläge können jederzeit an die Verwaltung gerichtet werden. 

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat beschließt, für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Vermessung, Baumkataster usw.) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigentümer über die Änderungen zu informieren und zu prüfen, ob die Kosten der Änderung auf die Eigentümer / Bauherren umgelegt werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:37 Uhr