Baugrundstück:
- Fl.Nr.44 und 46, Gemarkung Unering
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle als Bergehalle mit Hackschnitzelheizung,-trocknung und -lager; dazu wird die bestehende Halle auf dem Grundstück abgerissen.
- Art der Nutzung: landwirtschaftlich, Gebietsart laut Flächennutzungsplan MD (Dorfgebiet), d.h. landwirtschaftliche Betriebe sind im Verbund mit einer Wohnnutzung zulässig.
- geplante Nutzung im Erdgeschoss: Maschinenhalle und Haschschnitzelbunker; im UG: landwirtschaftlicher Lagerraum, Hackschnitzelbunker und Technik
- Maß der baulichen Nutzung: Abmessungen 15,00 m x 12,00 m mit einem Vordach 4,00 m x 17,00 m; Bebauung mit UG, EG (1 Vollgeschoss); GR 1 : 180m² (GRZ 1 auf dem Gesamtgrundstück mit Bestandsbauten 0,226); Wandhöhe: 5,20 m bergseitig und talseitig 8,45 m bezogen auf das geplante Gelände; Satteldach mit symmetrischer Dachneigung von 18,00 Grad
Baurechtliche Beurteilung:
- bauplanungsrechtlich fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung ein; im Dorfgebiet von Unering sind vergleichbare landwirtschaftlich genutzte Gebäude vorhanden.
- bauordnungsrechtlich:
- für das westliche Nachbargrundstück Fl.Nr.42 liegt eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn vor. (grün dargestellte Fläche von 0,97 m²)
- für die Überdeckung der Abstandsflächen mit den Gebäuden des Antragstellers auf demselben Grundstück, bzw. dem östlichen Nachbargrundstück (Eigentümer ist der Antragsteller) wird ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 63 BayBO gestellt. (rot dargestellte Fläche von 11,43 m² und 17,63 m²)
Anlagen:
- Eingabeplan mit Lageplan
- Abstandsflächenplan