Baugrundstück:
- Fl.Nr.309/1 und 309/2, Oberalting-Seefeld
Planungsrechtliche Grundlage:
- 1. Änderung Bebauungsplan Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße und
- 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße"
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung eines Daches zwischen den bereits bestehenden Lagerhallen auf Fl.Nr.309/1 und 309/2; Dachfläche 14,35m x 10,71m; Pultdach mit 3 Grad Dachneigung; Wandhöhe 4,90 m; zur Südseite (Ortsrand) geschlossen durch Außenwand.
- durch das Vordach und die Verbindung mit den beiden Hallen entsteht ein Sonderbau aufgrund der Größe
- es wird eine zusätzliche Brandschutzwand zur Halle auf Fl.Nr.309/1 eingebaut
Baurechtliche Beurteilung:
- der Bebauungsplan sieht hinsichtlich der Art der Nutzung Lagerhallen vor; die Überdachung ändert an dieser Nutzung nichts
- hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung lässt der Bebauungsplan eine GR von 1800m² und eine maximale Wandhöhe von 6,60 m vor; vorliegend kommt der Bestand zusammen mit der neuen Überdachung auf 1.795m², die Wandhöhe beträgt 4,90 m mit einer Firsthöhe von 5,50m
- ein Pultdach mit 3 Grad Dachneigung ist nach Festsetzung 5.2 im Sondergebiet zulässig
- die Geltung der Abstandsflächen wurde in der 2. Änderung zum Bebauungsplan Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße für den Bereich des Sondergebiets ausgeschlossen
Anlagen:
- Eingabepläne mit Lageplan