10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße); Fortführung des Verfahrens und Erweiterung des Geltungsbereiches


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö 7

Sach- und Rechtslage

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.07.2014 wurde die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (BRK Rettungswache) eingeleitet. Ziel der Planung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Rettungswache an der Ulrich-Haid-Straße in Nachbarschaft zum Wertstoffhof. Parallel hierzu wurde ein Aufstellungsbeschluss für den nachfolgenden Bebauungsplan gefasst. 

Am 04.11.2014 wurde der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung vom Gemeinderat gebilligt und der Beschluss zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung getroffen. 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurde von Seiten der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Oberbayern mit Stellungnahme vom 15.01.2015 darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht nur der unmittelbare Bereich der Rettungswache betrachtet werden müsse, sondern auch die umliegenden Flächen zwischen Ortsrand und Vorhabengebiet in ein planerisches Gesamtkonzept einzubinden seien:

„Um eine Verfestigung der Zersiedlung im Außenbereich und eine ungeordnete Entwicklung auf der Fläche zwischen ‚An den Meisterwiesen‘ und der Münchner Straße (St 2068) zu vermeiden, wird aus städtebaulicher Sicht empfohlen, die Fläche zwischen Ortsrand und Staatsstraße, die von diversen Nutzungen geprägt ist, in ein planerisches Gesamtkonzept zu integrieren.“ 

Nach Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde das Verfahren seitens des BRK Starnberg u.a. aufgrund der nicht geklärten Finanzierung und der offenen Frage hinsichtlich der Zukunft des Seefelder Krankenhauses vorerst nicht weiterverfolgt.

Mittlerweile wurde das Projekt in abgeänderter Form wieder reaktiviert, da die o.g. offenen Punkte durch das BRK geklärt werden konnten. Das Vorhaben, welches nun eine Kombiwache vorsieht, wurde in der Gemeinderatssitzung am 23.11.2021 vorgestellt. Der Gemeinderat hat folglich der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. 

Die Verwaltung schlägt für die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplanes vor, das Verfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wieder aufzunehmen. 

Um der Anregung der Höheren Landesplanungsbehörde zur Sicherstellung eines planerischen Gesamtkonzeptes Rechnung tragen zu können, sollte der Geltungsbereich erweitert und die umliegenden Bereiche nördlich der Ulrich-Haid-Straße mit einbezogen werden (siehe Anlage). Neben den Flächen der neuen Kombiwache (zukünftige Ausweisung: Sondergebiet) würden auch der Wertstoffhof samt möglicher Erweiterungsflächen (ebenfalls Sondergebiet), Schutzflächen entlang des Aubachs (Grünflächen, Schutzpflanzungen) sowie der Bereich der Asylunterkünfte bis zum Ortsrand von Seefeld (Gemeinbedarfs- und Wohnbauflächen) mit einbezogen.  

Mit den vorgesehenen Flächenausweisungen entsteht kein neues Baurecht, sondern es wird lediglich die planerische Absicht der Gemeinde zur zukünftigen grundlegenden Art der Bodennutzung ausgedrückt. Um ein tatsächliches Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines nachfolgenden Bebauungsplanes (bzw. mehrerer Bebauungspläne) erforderlich.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert, dass infolge der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde ein erweiterter Umgriff des Geltungsbereiches erforderlich ist. Die Gemeinde muss auch die umliegenden Bereiche überplanen, um insbesondere dem Anbindegebot und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechnung tragen zu können. Zudem wird betont, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das BRK-Kombigebäude nur Rechtsverbindlichkeit erlangen kann, wenn die Flächennutzungsplanänderung zuvor genehmigt wurde und Rechtswirksamkeit erlangt hat. Die Realisierung des BRK-Projektes ist somit an eine Flächennutzungsplanänderung mit erweitertem Geltungsbereich gebunden. 

Seitens einiger Gemeinderäte werden Bedenken hinsichtlich einer kurzfristigen Überplanung größerer Freiflächen in diesem Bereich geäußert. Dies sollte zunächst auf Ebene des Ortsentwicklungskonzeptes ausführlich erörtert und geprüft werden.

Um das zeitlich drängende BRK-Projekt nicht zu verzögern, wird der Vorschlag eingebracht, den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung auf den unbedingt erforderlichen Teil unmittelbar entlang der Ulrich-Haid-Straße zu reduzieren.  

Beschluss 1

1.         Das Verfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird unter der neuen Bezeichnung „Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße“ wieder aufgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 2

2.         Der Geltungsbereich wird um die Flächen des Wertstoffhofes, der Asylunterkunft und der angrenzenden Freiflächen bis zum derzeitigen Ortsrand erweitert (siehe Anlage). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Somit abgelehnt

Beschluss 3

3.        Der Geltungsbereich wird in reduzierter Form um die direkt an der Ulrich-Haid-Straße befindlichen Flächen des Wertstoffhofes, der Asylunterkunft und der unmittelbar angrenzenden Freiflächen bis zum derzeitigen Ortsrand erweitert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 17.10.2022 10:54 Uhr