Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Süd"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö 6

Sach- und Rechtslage

Für den Bereich der Wohn- und Wochenendhausbebauung entlang des Wörthsees und der Wörthseestraße besteht der seit 18.05.2000 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Wörthseeufer“ in der Fassung vom 13.01.1998. Der Bebauungsplan setzt sich aus einem nördlichen und einem südlichen Teilbereich zusammen, die räumlich komplett voneinander getrennt sind. Vordergründiges Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, den Seeuferbereich in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang zu erhalten bzw. zu regenerieren.

Im Rahmen eines derzeit laufenden Rechtstreits zwischen einem Bauantragsteller und dem Freistaat Bayern (bzw. dem Landratsamt Starnberg als Genehmigungsbehörde) hat sich herausgestellt, dass einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wörthseeufer“ vom Bayerischen Verwaltungsgericht München im Zuge des Verfahrens ggf. als rechtsunwirksam beurteilt werden könnten. Da hierbei auch eine Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung (unterer Bezugspunkt zur Ermittlung der max. zulässigen Wandhöhe) betroffen ist und somit die Grundzüge der Planung berührt sein könnten, besteht die Gefahr, dass der Bebauungsplan vom Bayerischen Verwaltungsgericht im Gesamten als rechtsunwirksam erachtet werden könnte. Die Bebaubarkeit der Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes „Wörthseeufer“ würden sich in diesem Falle dann nach den Maßgaben des § 34 BauGB richten und in einigen Bereichen voraussichtlich ein deutlich höheres Maß an baulicher Verdichtung ermöglichen. 

Vor dem Hintergrund des wachsenden Siedlungsdrucks im Gemeindegebiet sowie der hohen Begehrlichkeiten zur baulichen Nachverdichtung insbesondere im Bereich der hochwertigen Seeufergrundstücke einerseits und der hohen Schutzwürdigkeit des Seeuferbereichs bei begrenzter infrastrukturtechnischer Ausstattung andererseits, wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, an der städtebaulichen Zielsetzung des bestehenden Bebauungsplanes „Wörthseeufer“ festzuhalten und diese durch die Neuaufstellung eines rechtssicheren Bebauungsplanes langfristig zu sichern.

Aufgrund der räumlichen Trennung der beiden Bebauungsplanteilflächen mit teilweise voneinander abweichenden Strukturen und Ausgangslagen wird zudem empfohlen, den bisherigen gemeinsamen Geltungsbereich in zwei Bebauungsplangebiete (Teil Süd und Teil Nord) aufzuteilen und zwei voneinander unabhängige Aufstellungsverfahren parallel zu betreiben. Die städtebauliche Zielstellung bleibt bei beiden Verfahren grundsätzlich identisch.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ soll dabei folgende Grundstücke, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, umfassen: 
463 (Teilfläche), 463/1 (Teilfläche), 468 (Teilfläche), 468/3, 468/25, 468/26 (Teilfläche), 470/4, 470/5, 470/6, 470/7, 470/8, 470/9, 470/10, 470/11, 470/14, 470/15, 470/16, 470/22, 470/30, 470/31, 470/40, 470/41, 470/47, 470/59, 470/62 (Teilfläche), 470/63, 470/71, 470/108, 470/111, 470/113, 470/119, 907, 908, 909, 910, 911, 913, 927 (Teilfläche).

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ ist es, den sensiblen Seeuferbereich in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang zu erhalten, zu schützen und nach Möglichkeit zu regenerieren. 
Um diesem Hauptziel Rechnung zu tragen und eine Überlastung des Bereichs durch zusätzliche Bautätigkeit zu verhindern, sollen nur Bauflächen ausgewiesen werden, die  
  • den bereits genehmigten baulichen Bestand widerspiegeln, 
  • im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wörthseeufer“ i.d.F. vom 13.01.1998 bereits vorgesehen sind oder
  • sich im Zuge des Aufstellungsverfahrens als aus Rechtssicherheitsgründen erforderlich herausgestellt haben.
Weitere Nachverdichtungsmöglichkeiten sollen im dezentralen und sensiblen Bereich des Wörthseeufers und der Wörthseestraße nicht vorgesehen werden. Stattdessen soll sich die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung bzw. Nachverdichtung gemäß den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Ortsentwicklungskonzeptes hauptsächlich auf die Hauptorte Seefeld und Hechendorf konzentrieren, deren Infrastruktur hierfür entsprechend ausgelegt ist bzw. ausgebaut werden kann. 

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ für den in der Anlage „Geltungsbereich Teil Süd“ gekennzeichneten Bereich. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 14:08 Uhr