Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.492, Günteringer Str.17 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.79/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.492, Hechendorf
       - derzeit bebaut mit einem Wohnhaus (hervorgegangen aus einer alten Hofstelle)

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB
       - genehmigter Vorbescheid (40-B-2020-32-14) vom 23.04.2020
- Bauantrag zuletzt positiv behandelt in der Sitzung vom 14.09.2021; der Bauantrag wurde beim Landratsamt Starnberg zurückgenommen; ein Wechsel des Architekten fand statt.  


Beschreibung des Bauvorhabens:

- Abmessungen 14,64 m x 8,74 (zuvor 14,50 m x 8,50 m) mit einer Bebauung KG, EG, DG (2 Vollgeschosse)
- GR 1: 127,95 zzgl. drei Terrassen von insges. 45,4 m² (zuvor 123,25 m² ohne Terrassen)
- Geschossfläche: 255,91m² (zuvor 247 m²)
       - Wandhöhe max. 5,44 m (zuvor 5,57 m), bei den Quergiebeln: 5,63 m (zuvor 6,10 m)
       - Firsthöhe 7,64 m (zuvor 7,70 m)
       - Wohnfläche 244,20 m² (zuvor 213,90 m²) 
       - 2 Stellplätze und 2 Garage

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
- Die Vorgaben des Vorbescheids sind eingehalten.
- Die Garage für die DHH 2 steht in entgegengesetzter Richtung zur Straße und wird über die Zufahrt an der Nordseite des Grundstücks erschlossen. Hintergrund ist, dass der Stellplatz für DHH 2 nicht vor der Zufahrt der Garage liegen darf, weil die Garage separat anfahrbar sein muss. Auf Anfrage wurde bestätigt, dass das Landratsamt in Starnberg die im Bauantrag geplante Zufahrtssituation billigt, weil die Schleppkurven (vgl. Darstellung in Anlage) die Mindestfahrspurflächen nach der GaStellV einhalten.
- Die Abstandsflächen nach Satzung der Gemeinde werden eingehalten.

Anlagen:

- Eingabeplan
- Darstellung Schleppkurven
- Vorbescheid (40-B-2020-32-14) vom 23.04.2020 

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 10.12.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 10.12.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2022 10:07 Uhr