Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz; Bauort: Fl.Nr. 492, Günteringer Straße 17 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.80/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.492, Hechendorf
       - derzeit bebaut mit einem Wohnhaus (hervorgegangen aus einer alten Hofstelle)

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB
       - genehmigter Vorbescheid (40-B-2020-32-14) vom 23.04.2020
- Bauantrag zuletzt positiv behandelt in der Sitzung vom 14.09.2021; der Bauantrag wurde beim Landratsamt Starnberg zurückgenommen; ein Wechsel des Architekten fand statt.  

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Abmessungen 8,99 m x 7,49 m (zuvor 8,90 m x 7,50 m) mit einer Bebauung KG, EG, DG (2 Vollgeschosse)
       - GR 1: 67,34 m² zzgl. Terrasse 32,57 m² (zuvor 66,75 m² ohne Terrasse), 
- Geschossfläche: 134,67 m² (zuvor 133,50 m²)
       - Wandhöhe max. 5,20 m (zuvor 5,75 m)
       - Firsthöhe 7,16 m (zuvor 7,35 m)
       - Wohnfläche 122,39 m² (zuvor 117,5 m²)
       - 1 Stellplatz und 1 Garage

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
- Die Vorgaben des Vorbescheids sind eingehalten. 
- Zur Anfahrbarkeit von Stellplatz und Garage vgl. Darstellung Schleppkurven.

Anlagen:
- Eingabeplan 
- Darstellung Schleppkurven
- Vorbescheid (40-B-2020-32-14) vom 23.04.2020 

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 10.12.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 10.12.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2022 10:07 Uhr